Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 5442 mal)

WoPe1201

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: Februar 20, 2013, 11:38:08 Vormittag »
Hallo,

habe vor ein paar Tagen mein Arbeitszeugnis erhalten, und das stinkt zum Himmel m.M.n.

Vielleicht kann mir das ja jemand bestätigen, bevor ich bei der Firma auflaufe... ?

Zeugnis
 14.02.2013
 
 Herr xxxxxxxx xxxxx, geboren am 12.01 1977, war vom 16.11.2011
 bis zum 15.01.2013 bei der ruhrmed GmbH als staatlich anerkannter
 Gesundheits- und Krankenpfleger beschäftigt.


 Als Unternehmen zur Überlassung von Personal stellen wir
 Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zur Uberbrückung von
 Personalengpässen und zum Abbau von Arbeitsspitzen zeitweise
 Mitarbeiter zur Verfügung. Der Wechsel von einem Einsatzort zum
 anderen setzt ein hohes Maß an Flexibilität, Auffassungsgabe und
 Anpassungsfähigkeit voraus.
 
Herr xxxxx wurde bei unseren Kunden als staatlich anerkannter
Gesundheits- und Krankenpfleger eingesetzt. Sein Aufgabenbereich
bestand im Wesentlichen aus Grund- und Behandlungspflege nach
SGB V und SGB XI sowohl in der ambulanten als auch stationären
Alten- und Krankenpflege, sowie der Dokumentation und Planung
von pflegerischen Maßnahmen.


Wir haben Herrn xxxxx als ordentlichen Mitarbeiter kennengelernt.
Sein Verhalten gegenüber unseren Kunden und seinen Kollegen war
tadellos. Die ihm übertragenen Aufgaben hat er zu unserer vollsten
Zufriedenheit erfüllt.

Herr xxxxx verließ unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum
15.01.2013

Wir wünschen ihm fur seine berufliche Zukunft alles Gute.



Unterschrift


----------------------------------------------------

Und ich wurde immer gelobt, wie flexibel ih denn bin usw.

Lg

WoPe1201

Demel

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 20, 2013, 16:09:25 Nachmittag »
Ja, da gibt es zahlreiche Auffälligkeiten, die man in einem Beitrag gar nicht alle thematisieren kann (siehe auch die oben zitierten Forumregeln)

Anbei mal ein paar Beispiele:
Wenn es schon heißt: "setzt ein hohes Maß an Flexibilität, Auffassungsgabe und  Anpassungsfähigkeit voraus"
dann sollten diese wichtigen Eigenschaften auch bescheinigt werden. Werden sie aber nicht.

Passive Aussagen wie "Herr xxxxx wurde bei unseren Kunden eingesetzt" wirken immer recht unmotiviert.  
Im Verhaltensteil fehlen die Vorgesetzten ebenso wie die Patienten, bei denen war das Verhalten wohl nicht tadellos (wobei "tadellos" ohnehin nur für die Note 3 steht).

Die Leistungsbewertung besteht nur aus zwei Sätzen:
Zitat
Wir haben Herrn xxxxx als ordentlichen Mitarbeiter kennengelernt.
Die ihm übertragenen Aufgaben hat er zu unserer vollsten
Zufriedenheit erfüllt.

(maximale Zeichenlänge erreicht, brauche einen zweiten Beitrag)

Demel

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: Februar 20, 2013, 16:10:31 Nachmittag »
(...) Es fehlen also die wichtigen Aussagen zur Motivation, zu Fähigkeiten, zum Wissen, zur Arbeitsweise, zum Arbeits/ Behandlungserfolg usw.
Auch die Dankes- und Bedauernsformel fehlt. 
Urteile zur Floskel  "kennen gelernt" hast du vielleicht schon in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de unter "Formulierungen" gesehen.
In vielen Fällen reagieren Arbeitnehmer aus so ein Zeugnis wütend und verlangen eine Korrektur vom Arbeitgeber. Dann fühlt sich auch der Aussteller provoziert und
das Zeugnis wird auch in der zweiten Fassung nicht besser, allein schon weil der Arbeitgeber den Dank und das Bedauern verweigert (er muss das nicht reinnehmen).
Daher ist es sinnvoll, besonnen und ruhig zu bleiben und im Rahmen einer Zeugnisanalyse wie dem Zeugnistest unter arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php alle Mängel des Zeugnisses
herausarbeiten zu lassen, bevor die Reklamierung erfolgt. Danach muss man unterscheiden, welche der unvorteilhaften Auffälligkeiten gegen bestehendes Zeugnisrecht verstoßen
und welche nicht und seine freundliche Bitte um Berichtigung auf die erstgenannten ausrichten. Dazu kann man bei arbeitszeugnis.de ein Anschreiben an den Arbeitgeber und eine neue Zeugnisfassung
bestellen.

WoPe1201

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis
« Antwort #3 am: Februar 20, 2013, 17:51:09 Nachmittag »
Hallo,

danke für dein Statement. Per E-Mail wurde mir bereits seitens der Firma mitgeteilt:

Zu Ihrem Zeugnis: Auch nach nochmaliger Überprüfung sind wir sicher, dieses Zeugnis ist wohlwollend und sachlich richtig ausgestellt worden. Es gibt keinerlei versteckten Subtext oder ähnliches. Es hat Ihre guten Leistungen hervorgehoben und ist einfach und leicht verständlich.


Das ist doch glatt gelogen !

Danke nochmals für deine Mühen

Lg

WoPe1201




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