Autor Thema: Auf schlechtes Arbeitszeugnis bei Vorstellungsgespräch angesprochen worden  (Gelesen 5845 mal)

lteb

  • Gast
Hallo Zusammen,

meine Frau hatte Ihre Ausbildung in der Bank absolviert und wurde nach der Ausbildung unbefristet dort weiterbeschäftigt. Sie hat dort gekündigt und ist jetzt bei einem neuen Arbeitgeber. Sie wurde bei einem neuen Vorstellungstermin auf Ihre schlechtes Zeugnis angesprochen.

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Zeugnis

Frau X geboren am X in X wurde in unserem Haus vom X bis X zur Bankkaufrau ausgebildet. Über diesen Abschnitt gibt das Ausbildungszeugnis gesondert Auskunft.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung haben wir Frau X in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen und in unserer Geschäftsstelle in X im Bereich Service eingesetzt.

Ihr Aufgabengebiet umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Servicetätigkeiten
- die Erkennung von Kundensignalen und Weiterleitung an die Berater
- die Zuarbeit und Unterstützung der Berater bei der Bearbeitung von Kundenunterlagen
- die Erstellung von Kundenanalysen
- die Mitarbeit bei der Kassentätigkeit bzw. -abstimmung im 4-Augen-Prinzip

Frau X verfügt über ein solides Grundwissen in ihrem Arbeitsbereich und ist mit der Unterstützung ihrer Vorgesetzten neuen Aufgaben gewachsen. Sie ist in der Lage, komplizierte Zusammenhänge nachzuvollziehen.

Frau X arbeitete in der Regel zuverlässig, bewältigte Ihren Aufgabenbereich und hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen. Sie erledigte die übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit . Das persönliche Verhalten war im wesentlichen Einwandfrei.

Frau X scheidet zum X auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen Ihr für die Zukunft alles Gute

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Was haltet Ihr davon. Kann man / Soll man dieses Zeungis nachbessern lassen.

Über eure Hilfe dazu wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

lteb

Cupra

  • Gast
Re: Auf schlechtes Arbeitszeugnis bei Vorstellungsgespräch angesprochen worden
« Antwort #1 am: Juli 28, 2008, 12:32:59 Nachmittag »
Ich bin zwar kein Experte, aber da springen mir sofort einige Aussagen ins Auge.

1. "sie ist mit Unterstützung der Vorgesetzten ..." -> sie kommt nicht allein klar!?
2. "sie arbeitet IN DER REGEL zuverlässig." -> nicht immer und auch nicht gut oder gar perfekt
3. "sie bewältigte ihre Aufgaben" -> wenn man es in Schulnoten sagen will in etwa eine 4
4. "Das persönliche Verhalten war IM WESENTLICHEN Einwandfrei." -> ähnlich wie Punkt 2
5. Abschlusssatz. Es wird ihr alles Gute gewünscht. Soweit OK, aber da fehlt "weiterhin viel Erfolg" oder ähnliches. Sprich: bisher hat sie nix geleistet!?!

Ich würde so ein Zeugnis auf jeden Fall nachbessern lassen...

lteb

  • Gast
Re: Auf schlechtes Arbeitszeugnis bei Vorstellungsgespräch angesprochen worden
« Antwort #2 am: Juli 28, 2008, 14:04:04 Nachmittag »
Hallo,

mich würde interessen, ob meine Frau ein Recht auf Nachbesserung hat bei so einem schlechten Zeugnis und ob sowas bis vor ein Arbeitsgericht gehen kann und welche Chancen wir da haben!

Danke und viele Grüße!

Mike

  • Gast
Re: Auf schlechtes Arbeitszeugnis bei Vorstellungsgespräch angesprochen worden
« Antwort #3 am: Juli 28, 2008, 14:54:38 Nachmittag »
Wow, ein Musterbeispiel für ein deutlich unterdurchschnittliches Zeugnis :-/
Es fehlen wichtige Angaben, z.B. im Verhaltensteil konkrete Aussaaen zum Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Kollegen.  Auch ein Dank und Bedauern des Ausscheidens fehlen, das allein gilt schon als deutliche Kritik. Und Formulierungen wie "solides Grundwissen", "mit der Unterstützung ihrer Vorgesetzten", "in der Regel zuverlässig", "hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen", "zur Zufriedenheit" oder "im wesentlichen einwandfrei" sind in der zu Übertreibungen neigenden Zeugnissprache Note 4-5. Bei der Note 1 heißt es z.B. eher "hervorragendes Fachwissen" statt "solides Grundwissen". Und jede Art von Eisnchränkung ("im wesentlichen", "in der Regel") ist Note 5. Zur Reklamation findest du Hinweise hier: www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php und www.arbeitszeugnis.de/faq.php. Als Faustregel gilt eine Berichtigungsfrist von ca. 6 Monaten bis maximal ein Jahr, danach klappts meist nicht mehr, jedenfalls nicht auf rechtlichem Wege. Man kann natürlich immer um eine Änderung "bitten". Bei einem Zeugnis der Note 4 oder 5 muss der Arbeitgeber im Streitfall nachweisen (können), dass die Bewertung zutrifft und der/die ArbeitnehmerIn keine befriedigende Leistung gezeigt hat. Anders wäre es, wenn Arbeitnehmer die Note 1 bis 2 wollen, dann müssen sie das nachweisen. Bei arbeitszeugnis.de kann man ein Zeugnis überarbeiten lassen, um es beim Arbeitgeber nochmal zur Unterschrift vorzulegen.

lteb

  • Gast
Re: Auf schlechtes Arbeitszeugnis bei Vorstellungsgespräch angesprochen worden
« Antwort #4 am: Juli 28, 2008, 15:19:30 Nachmittag »
Hallo Mike,

vielen Dank für deine Info, das Zeugnis ist vom 28.12.07 das Beschäftigungsverhältnis war zum 31.12.07 beendet.

Denkst du es gibt noch eine Chance dagegen vor zugehen? Ich hätte jetzt erstmal diesen Arbeitgeber drauf angesprochen und ihn aufgefordert, das nachzu bessern und wenn er nicht darauf eingehen will oder sich weigert in Richtung arbeitsgericht zu gehen!

Grüße

Mike

  • Gast
Re: Auf schlechtes Arbeitszeugnis bei Vorstellungsgespräch angesprochen worden
« Antwort #5 am: Juli 29, 2008, 03:46:45 Vormittag »
Also was immer ihr unternehmt, es kann eigentlich nur besser werden. Auf der anderen Seite sind die Auffälligkeiten im Zeugnis keine versehentlichen Mehrdeutigkeiten, der Arbeitgeber hat hier erkennbar absichtlich schlecht gewertet. Die Forderung, das Zeugnis aufzuwerten, wird er vermutlich mit dem Hinweis ablehnen, dass er zur Wahrheit verpflichtet ist und die Wertung nun mal der Wahrheit entspricht. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist wie gesagt: in dem Fall muss der Arbeitgeber die unterdurchschnittlich Leistung nachweisen können. Der Arbeitnehmer muss hier nichts beweisen. Mit einer Reklamation sollte man nicht unnötig warten, der Berichtigungsanspruch ist nach Urteilen der Arbeitsgerichte oft schon nach wenigen Monaten verwirkt. Wenn Ihr noch was erreichen wollt, eilt es also. Ich kann nur empfehlen, einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen zu lassen, wie es z.B. bei der Aufforderung zur Zeugnisberichtigung als Musterschreiben auf www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php einsehbar ist. Parallel empfehle ich den "Zeugnistest mit Formulierungsvorschlägen" oder eine Zeugnisüberarbeitung von arbeitszeugnis.de, weil viele Anwälte nicht so 100%ig mit den Feinheiten der Zeugnissprache vertraut sind.


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