Aufgrund ihrer Aufgeschlossenheit gegenüber den Kolleginnen (en),
sowie bei Lieferanten, ist Frau XY geliebt und geachtet. Sie haben Recht, hier fehlen die Vorgesetzten, was als "beredtes Schweigen" gedeutet werden kann: Note mangelhaft.
Vermutlich heißt es im Zeugnis "beliebt", nicht "geliebt", das wäre doch etwas zu intim. Aber auch der Begriff Aufgeschlossenheit kann schon allzu vertraulich wirken (im Sinne von "ist einem Schwatz nie abgeneigt...."). Und wenn Sie z.B. Verhandlungen mit Lieferanten führen und bei diesen "beliebt" sind, dann haben Sie zu viele Zugeständnisse gemacht, also keine Verhandlungsstärke gezeigt.
Wir bescheinigen Frau XY gern, dass sie korrekt und sicher
in ihrem Verhalten ist, gute Umgangsformen, ein natürliches
und freies Auftreten hat. Diese Formulierung empfiehlt das Nachrichtenmagazin Focus auf seiner Internetseite
http://www.focus.de als Verhaltensbewertung der Note 2. Ich halte diese Aussage für sehr unglücklich; "natürlich und frei" sind keine Attribute, die den kollegialen Umgang miteinander in einem seriösen Unternehmen treffend beschreiben.
Die ihr übertragenen Aufgaben führt Frau XY selbständig,
gewissenhaft und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.
Die "stets vollste Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote 1. Es fehlt allerdings zumindest ein dynamisches Attribut, denn allzu gewissenhaft/ gründlich und dabei uneffizient sollte die Arbeitsweise auch nicht sein.
Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de