Autor Thema: aus gesundheitlichen Gründen...  (Gelesen 11549 mal)

hibiskus1

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aus gesundheitlichen Gründen...
« am: März 27, 2005, 16:58:58 Nachmittag »
Hallo,
men Arbeitsverhältnis habe ich aus gesundheitlichen Gründen beenden müssen. Wie lautet daher in einem guten Arbeitszeugnis die "Kündigungsformel"?
... Wir bedauern sehr, dass Frau K. aus gesundheitlichen Gründen das Unternehmen verlässt."

Danke für Tips.

arbeitszeugnis.de

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gesundheitliche Gründe
« Antwort #1 am: März 29, 2005, 13:05:04 Nachmittag »
Zitat 1: "Da Krankheiten im Zeugnis selten genannt werden, ist klar, dass die Einstellungschancen eines so >gebrandmarkten< Arbeitnehmers drastisch sinken. Dies gilt selbstverständlich auch oder vielmehr gerade bei einer nur andeutungsweise erwähnten Krankheit" (Arnulf Weuster und Brigitte Scheer: Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Boorberg Verlag, S. 71).

Eine andeutungsweise (verschlüsselte) Erwähnung wäre z.B.: "Wir wünschen ihr alles Gute, vor allem Gesundheit."

Zitat 2: "Aussagen über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers gehören im allgemeinen nicht in das Zeugnis. Für den Arbeitnehmer nachteilige Angaben über seinen Gesundheitszustand gehören aber ins Zeugnis, wenn dieser Zustand den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers grundsätzlich beeinflußt und anzunehmen ist, daß der künftige Arbeitgeber an diesen Angaben ein berechtigtes und verständiges Interesse hat. In diesem Sinne wurde eine Klage auf Entfernung der Aussage "Herr X hat trotz seiner sich von Zeit zu Zeit zeigenden gesundheitlichen Schwierigkeiten die ihm übertragenen Arbeiten ..." abgewiesen". - ArbG Hagen 17.4.1969 - 2 Ca 1160/68

Wenn das Zeugnis gar keinen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nennt (z.B. das Arbeitsverhältnis endet aus konjunkturellen Gründen zum DATUM" oder "Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch"), wird dies in der Regel zu Lasten des/der Beurteilten interpretiert (im Sinne von Leistungsschwäche).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

hibiskus1

  • Gast
aus gesundheitlichen Gründen...
« Antwort #2 am: März 29, 2005, 16:38:42 Nachmittag »
Hallo,
danke für die ersten Tips.
Ich "vergaß" hinzuzufügen, dass das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag (zum 9.1 2001- war ein Dienstag) beendet wurde, eben aus gesundheitlichen Gründen.
In diesem Fall wäre "Wir bedauern sehr, dass Frau K. unser Unternehmen auf eigenem Wunsch verlässt" eher angebracht, zumal es im beiderseitigen Einvernehmen stattgefunden hat.

2. Sind Sätze wie ".. ihre Behinderung hatte keinerlei Einfluss auf die Arbeitsergebnisse und Kundenkontakte..." sinnvoll?

Danke.

arbeitszeugnis.de

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aus gesundheitlichen Gründen...
« Antwort #3 am: März 29, 2005, 17:00:02 Nachmittag »
Ein Aufhebungsvertrag wird im Zeugnis wie folgt bescheinigt: "Das Arbeitsverhältnis endet zum heutigen Tage in beiderseitigem besten Einvernehmen." Die Formulierung "...auf eigenen Wunsch" verweist hingegen auf eine Arbeitnehmerkündigung.

Zu Ihrer ergänzten Frage möchte ich wie folgt zitieren:  
Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seinem Arbeitgeber die Art der Erkrankung mitzuteilen. (...). Insofern besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, möglichen künftigen Arbeitgebern des Arbeitnehmers per Zeugnis entsprechende Informationen zu liefern. Es ist grundsätzlich Sache eines potentiellen Arbeitgebers, im Vorstellungsgespräch im Rahmen seines  Fragerecht nach Krankheiten zu fragen (...) Wenn Arbeitnehmer bei einer Bewerbung ihre Behinderung nicht verbergen können, kann ihnen eine ausdrückliche Würdigung ihrer Leistung im Zeugnis vielleicht helfen, wobei aber der Eindruck eines Gefälligkeitszeugnisses vermieden werden muss." (Weuster/ Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Boorberg Verlag).

Konkrete Formuilerungsvorschläge sind ohne Kenntnis der genauen Umstände leider nicht möglich.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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