Autor Thema: Ausbildungszeugnis  (Gelesen 5786 mal)

Rudi Ratlos

  • Gast
Ausbildungszeugnis
« am: Juli 27, 2005, 09:47:39 Vormittag »
Hallo zusammen,

meine Ratlosigkeit hat mich hier her geführt. Diesen Sommer habe ich meine Ausbildung zum Informatikkaufmann abgeschlossen. Und zwar als Jahrgangsbester (streber, ich weiß, hehe) im Betrieb und der Berufsschule, IHK war leider nur ein "gut". die Beurteilung ist schon relativ gut, wie ich finde, allerdings kommen die überdurchschnittlichen Leistungen (wie mir immer wieder bescheinigt wurde) im Betrieb nicht wirklich zur Geltung, wie ich finde. Das ich in Abteilungen wie Revision, Controlling, usw. eingesetzt wurde ist auch nicht wirklich genannt, oder umfasst das der Begriff "Organisation"!? Ich schreib einfach mal kurz den Text runter:

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Herr Max Mustermann, geboren am Annodazumal, wurde in der Zeit vom ... bis ... nach der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologie vom 10. Juli 1997 zum Informatikkaufmann bei der .... ausgebildet. Er hat die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu ... am ... mit dem Gesamtergebnis gut bestanden.

Herr Mustermann wird mit Wirkung vom ... in das Tarifangestelltenverhältnis übernommen.

Die Ausbildung erfolgte entsprechend der Ausbildungsverordnung überwiegend im Bereich Organisation, ergänzend auch in verschiedenen Geschäftsstellen und Abteilungen der ... .

Er besuchte den Berufsschulunterricht am ...-...-Berufskolleg der Stadt ... und nahm außerdem an überbetrieblichen Ausbildungsveranstaltungen der ... ...akademie teil, um sein Fachwissen zu erweitern und zu vertiefen. Darüber hinaus nahm er an einem im Rahmen der Ausbildung vorgesehenen hausinternen Training zu ..... teil.

Herr Mustermann hat die ihm im Rahmen der betrieblichen Ausbildung übertragenen Lernaufträge zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Besonders hervorzuheben waren seine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung, das gute Teamverhalten, seine überdurchschnittliche Lernbereitschaft sowie sein Interesse und seine Selbständigkeit. Herr Mustermann zeigte darüber hinaus gute Fachkenntnisse und eine hohe Qualität bei der Erfüllung der LErnaufträge. Weiterhin hervorzuheben waren seine gute Planung und Organisation der Arbeit sowie sein konzeptionelles Denken und seine ausgeprägte Unternehmensorientierung.

Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Über die außerdienstliche Führung wurde nichts nachteiliges bekannt.

Grußformel
blabla

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Ich persönlich finde ja, dass "gute" Leistungen nicth wirklich besonders hervorzuheben sind, den wie müssen denn dann die anderen LEistungen gewesen sein! In einem Beurteiluingssystem von 1-7 habe ich z.B. bei dem Punkt Fachkenntnis einen Durchschnitt von 1,7 erreicht... denke nicht, dass das nur eine "gute" Fachkenntnis abbildet. Wird denn ein "gut" im allgemeinen auch als "2" angesehen, oder ist das eher im Bereich "befriedigend=3" angesehen? Dass ich neben der Ausbildung an einer Abenduniversität Wirtschaftsinformatik studiere (zum Teil vom Arbeitgeber mitfinanziert) findet leider auch keine Erwähnung. Bin für jede Hilfe dankbar, denn das ist mein erstes Zeugnis in der Art!

Danköschön schon mal im Voraus!!!

Rudi Ratlos

  • Gast
Ausbildungszeugnis
« Antwort #1 am: Juli 29, 2005, 09:12:14 Vormittag »
Hmm... mag mir wirklich keiner einen Rat geben? :-(

Klaus Schiller

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Ausbildungszeugnis
« Antwort #2 am: August 03, 2005, 01:47:05 Vormittag »
Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote 2+. Eine pauschale Aneinanderreihung von Attributen (seine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung, das gute Teamverhalten, seine überdurchschnittliche Lernbereitschaft sowie sein Interesse und seine Selbständigkeit) ist natürlich keine detaillierte Leistungsbewertung; auch sollten Leistungs- und Verhaltensbewertungen generell nicht (wie hier) vermischt werden. Dass nahezu alles hervorgehoben wird, macht die Wertung nicht gerade fundierter.
 
Formulierungen wie „nichts Nachteiliges bekannt“ wecken Misstrauen, da der Eindruck entsteht, es könnte durchaus Nachteiliges gegeben haben. Hierzu ist anzumerken, dass einem Arbeitgeber generell kein Urteil über das Privatleben eines Mitarbeiters zusteht.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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