Autor Thema: ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen??? wer kann helfen  (Gelesen 7873 mal)

jacques

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ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen??? wer kann helfen
« am: August 13, 2005, 11:26:29 Vormittag »
Habe einige Fragen zu meinen Zeugnis z.B.steht als letzter Satz verfügt über ein ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen,was soll das bedeuten.
Weiterhin..das Verhalten gegenüber Vorgesätzen und Kollegen war tadellos,Ihr Wissen setzt sie verantwortungsvoll und pflichtbewußt ein und verfügt über die benötigte Fachkompetenz,ihr gelang es immer das Wesentliche schnell uu erfassen und angemessene Lösungen herbeizufügen und ...ihre Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit...kann mir das irgendwer Übersetzten???

Klaus Schiller

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ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen??? wer kann helfen
« Antwort #1 am: August 16, 2005, 01:24:12 Vormittag »
Habe einige Fragen zu meinen Zeugnis z.B.steht als letzter Satz verfügt über ein ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen,was soll das bedeuten.
Die Aussage können sie wörtlich verstehen, Sie besitzen also ein hohes Durchsetzungsvermögen,das Ihnen vermutlich im Umgang mit Kunden oder unterstellten Mitarbeitern bei der erfolgreichen Durchfühung Ihrer Tätigkeit zugute kommt.

Weiterhin..das Verhalten gegenüber Vorgesätzen und Kollegen war tadellos
Dies ist eine Verhaltenszusammenfasung, zu der anzumerken ist, dass ein Temporaladverb ("stets") fehlt und zum anderen das Adjektiv "tadellos" (=ohne Tadel, aber auch ohne Lob) schlechter bewertet wird als z.B. "vorbildlich".

Ihr Wissen setzt sie verantwortungsvoll und pflichtbewußt ein und verfügt über die benötigte Fachkompetenz,ihr gelang es immer das Wesentliche schnell zu erfassen und angemessene Lösungen herbeizufügen und ...ihre Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.
Sollten diese Aussagen tatsächlich erst nach den oben zitierten Verhaltensformulierungen wäre das eine sehr ungewöhnliche Zeugnisstruktur. Die Aussagen beziehen sich auf die Befähigung, das Wissen und die Leistung insgesamt. Diese Leistungszusammenfassung verweist für sich betrachtet hier auf die Note 2. Aber Formulierungen wie "benötigte Fachkompetenz" oder "angemesse Lösungen" finden sich eigentlich nur in unterdurchschnittlichen Zeugnis. In der zu sehr positiver Ausdrucksweise tendierenden Zeugnissprache werden Leistungen der Note 2 z.B. als "überdruchschnittlich" oder "stets gut" gekennzeichnet.  

Aber: Ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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