Autor Thema: Aushilfsjob Wartezeit auf Arbeitszeugnis  (Gelesen 2946 mal)

Stella

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Aushilfsjob Wartezeit auf Arbeitszeugnis
« am: August 24, 2005, 00:14:34 Vormittag »
Hallo,

Die Sachlage ist etwas komplizierter: Innerhalb eines Unternehmens habe ich zwei Mal einen befristeten Vertrag (auf immer jeweils 3 Monate bzw. das erste Mal wurde zwei Mal verlängert) angeboten bekommen in zwei verschiedenen Abteilungen zu arbeiten. Als der Vertrag das letzte Mal ausgelaufen ist kam die Unternehmensführung auf mich zu und bot mir wieder eine Aushilfsstelle an in einem ganz anderen Bereich. Bei den Gesprächen bat ich mir als einzige Bedingung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über die vergangenen 8 Monate aus, das auch meinen Werdegang innerhalb des Unternehmens klar formuliert darstellen sollte und welches von meinem jetzigen direkten Vorgetzten (Geschäftsführer) mit unterschrieben werden sollte. Das ist jetzt 6 Wochen her und mein jetziges Arbeitsverhältnis dauert nur noch 5 Wochen an. Auch nach mehrmaligem Nachfragen kamen immer nur Antworten wie, er könne mir dieses Zeugnis nicht schreiben, da er meine Leistung nicht beurteilen könne und meine ehemaligen Abteilungsleiter sollen dies doch tun. Abgesehen von der Tasache, dass das nicht der Deal war (wenn auch nur mündich) ist einer der Abteilungsleiter jetzt in einem anderen HAus tätig und zusätzlich dazu bin ich ja auf Wunsch der Unternehmensführung jetzt wieder tätig geworden (mit simplen Worten: meine Leistungen müssen sehr gut gewesen sein). Nun meine Fragen: ist das rechtes? wie lange muss ich als Aushilfe auf mein Zeugnis warten und wie sieht es mit der Bedingung aus, die ich vor meiner Zusage gestellt habe? Ich habe mehr als drei Mal auf ie Dringlichkeit hingewiesen! Mein Vorgestzter ist jetzt auch noch für drei Wochen in den Urlaub gefahren und hat auf meine e-Mail, die ich ihm vorher nochmal geschrieben habe und ich nochmals auf die Dringlickeit hingewiesen habe nicht geantwortet. Was kann ich tun damit auch bei Beendigung meines jetzige Arbeitsverhältnisses nicht nochmal so eine "Verzögerung" vorkommt? Und ist es auch eine rechtliche Grundlage für mich eine ausserordentliche Kündigung zu tätigen?

Klaus Schiller

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Aushilfsjob Wartezeit auf Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: August 25, 2005, 05:26:12 Vormittag »
Ihre Frage fällt bereits in den Bereich einer kostenpflichtigen Rechtsberatung, zu der nur ein Rechtsanwalt befugt ist. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.
Über den Anwaltssuchservice unserer Internetseite
(http://www.arbeitszeugnis.de/anwaltssuche.php) finden Sie schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe. Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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