Autor Thema: befristeter Vertrag  (Gelesen 2966 mal)

julia

  • Gast
befristeter Vertrag
« am: Mai 15, 2007, 09:23:35 Vormittag »
Ich müsste mal wissen, ab wann man das Recht auf ein Arbeitszeugnis hat. Man hat mir gesagt, erst ab einer Einstellung von drei Monaten. Stimmt das?
Hab ich Anspruch auf ein AZ, wenn ich nur 4-6 Wochen befristet eingestellt wurde?

Katrin62

  • Gast
befristeter Vertrag
« Antwort #1 am: Mai 15, 2007, 12:22:02 Nachmittag »
Infos zum Zeugnisanspruch findest du in der Rubrik "Häufige Fragen" (http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#9) und in der Urteilsdatenbank unter http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php. Der Zeugnisanspruch ist nicht an eine Frist gebunden. Hier heißt es beim Thema Zeugnisanspruch z.B.

Ein Arbeitnehmer hat auch bei kurzer Beschäftigungeinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Ein junger Mann arbeitete sechs Wochen lang als Pförtner bei einem Unternehmen und wurde dann krank. Als er 14 Tage später noch nicht wieder arbeitsfähig war wurde ihm gekündigt. Sein Arbeitgeber stellte ihm ein Arbeitszeugnis aus, dass nur drei Sätze enthielt und seine Arbeit folgendermaßen kommentierte; "Herr B. bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen." Der Mann bat seinen Arbeitgeber um ein ausführlicheres und längeres Zeugnis, weil er mit dieser Beurteilung nirgends Aussicht auf eine Neueinstellung hätte. Die Firmenleitung lehnte dies ab.Die Richter entschieden, dass das ausgestellte Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der Arbeitgeber müsse auch bei kurzer Beschäftigungsdauer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.
- LAG Köln 30.3.2001, 4 Sa 1485/00

Ich würde dir aber empfehlen, einen Eigenentwurf als Formulierungsvorschlag einzureichen und nicht abzuwarten, was der unwillige und evtl. bereits genervte Arbeitgeber von sich aus schreibt. Das kann dann ein monatelanges Hin und Her um jedes Wort nach sich ziehen. Hilfe bei der Zeugniserstellung findest du auf Wunsch hier: http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php


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