Autor Thema: Beschäftigungsvereinbarung in Arbeitszeugnis relevant???  (Gelesen 3045 mal)

eichi

  • Gast
Beschäftigungsvereinbarung in Arbeitszeugnis relevant???
« am: Mai 30, 2007, 21:49:06 Nachmittag »
Hi Leute,

bin grade durch google auf Euch gestoßen.
Ich bin etwas sauer.
Ich habe grade 10 Monate als Aktiv-Jobber (1-Euro-Job) gearbeitet.
Ich habe bei der Frima las Netzwerkadministrator ein PC-Netzwerk gepflegt.
Jetzt sagt diese Firma, sie müsse in meinem Arbeitszeugnis deutlich machen, daß ich ein 1-Euro-Jobber dort war.
Ich will das aber nicht in meinem Zeugnis haben.
Für mich sind das 10 Monate Berufserfahrung und möchte nicht, daß diese Erfahrung von einm potentiellen Arbeitgeber abgewertet wird.

Weiß jemand, ob die Art meiner Beschäftigung (1-Euro-Jobber) in mein Zeugnis muß?
Oder ob ich das ablehnen kann?
Ein Hinweis auf einen nützlichen Paragraphen würde mir auch sehr helfen.

Ich werde mich jetzt erstmal beruhigen und noch etwas googlen.

Vielen Dank schon mal
eichi

Katrin62

  • Gast
Beschäftigungsvereinbarung in Arbeitszeugnis relevant???
« Antwort #1 am: Mai 30, 2007, 22:29:04 Nachmittag »
Generell hat der Arbeitgeber die "Formulierungssouveränität", er kann das Zeugnis also - unter Einhaltung der Bestimmungen -  nach seiner Vorstellung formulieren.

Hierbei darf der Arbeitgeber z.B. nicht erwähnen, dass ein Mitarbeiter an einer Krankheit leidet oder soundsoviel Fehlstunden angehäuft hat. Aber dass es ein 1€-Job war, darf er sicherlich erwähnen, das verstößt nicht gegen den Datenschutz und es entspricht ja nunmal der Wahrheit.  

Ob er es aber erwähnen muss ist eine andere Frage. Ich kenne keine entsprechende Regelung. Frag doch mal nach, welcher Passus genau ihn dazu "zwingt".

gast

  • Gast
Beschäftigungsvereinbarung in Arbeitszeugnis relevant???
« Antwort #2 am: Mai 30, 2007, 23:03:44 Nachmittag »
Ja, ich konnte auch bisjetzt noch nichts finden,
was ihn zwingt.
Ich werde Deinen Rat befolgen, versuche vorher ncoh
ein bißchen mich schlau zu machen.
Dann ist es eine gute Idee, zu fragen, worauf sich der Arbeitgeber stützt.

Danke katrin
eichi


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