Autor Thema: Beurteilung im 2. Zwischenzeugnis  (Gelesen 3204 mal)

???

  • Gast
Beurteilung im 2. Zwischenzeugnis
« am: Januar 22, 2009, 09:26:28 Vormittag »
Hallo zusammen,
habe nach 3 Jahren mein 2. Zwischenzeugnis wegen Beginn Elternzeit beantragt und möchte gerne die gleichen Formulierungen der sehr guten Beurteilung meiner Fähigkeiten darin haben wie im vorigen Zwischenzeugnis (z.B. stets..., immer....) - ist mein Anspruch rechtsgültig?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!



Kalli66

  • Gast
Re: Beurteilung im 2. Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 23, 2009, 04:22:09 Vormittag »
Das hängt vom (Zeit)Verhältnis ab (Zeitraum bis zum ersten Zeugnis, Zeitraum zwischen den Zeugnissen, Gesamtbeschäftigungszeit). Je kürzer der Zeitraum zwischen dem vorigen und dem aktuellen Zeugnis, umso verbindlicher ist die Wertung für ein neues Zeugnis. In der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de findest du unter dem Stichwort "Zwischenzeugnis" relevante  Urteile zur Verbindlichkeit.

???

  • Gast
Re: Beurteilung im 2. Zwischenzeugnis
« Antwort #2 am: Januar 29, 2009, 13:34:58 Nachmittag »
danke Kalli66 :-)


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Beurteilung? Das soll eine Beurteilung sein ................

Begonnen von ideas

4 Antworten
5595 Aufrufe
Letzter Beitrag März 28, 2012, 14:53:17 Nachmittag
von Leidensgenosse
grin
Beurteilung. Wie findet ihr meine Beurteilung? Glaube die ist echt ganz gut....

Begonnen von Robert

3 Antworten
6038 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 28, 2013, 19:45:40 Nachmittag
von Kalli66
xx
Beurteilung Zwischenzeugnis

Begonnen von *Anthony*

5 Antworten
5823 Aufrufe
Letzter Beitrag August 26, 2009, 11:51:02 Vormittag
von Kalli66
xx
Beurteilung von Formulierungen im Zwischenzeugnis

Begonnen von MP

1 Antworten
3085 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 17, 2011, 06:07:17 Vormittag
von Maggy