Autor Thema: Bewertung eines leitenden Angestellten in der Technik  (Gelesen 2556 mal)

Dial

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Bewertung eines leitenden Angestellten in der Technik
« am: April 12, 2006, 12:23:58 Nachmittag »
Sehr geehrte Damen und Herren,

erst mal vielen Dank für die Nutzung des Forums.

Man hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten. Wie ist die Abschlussbeurteilung meines Arbeitgebers zu bewerten (ich habe ein paar Abschnitte bereits korrigiert)


...
Herr Xxx verfügt über ein sehr breites und fundiertes Fachwissen. Er ist neuesten Techniken stets aufgeschlossen und zeichnet sich durch einen analytischen und zielführenden Arbeitsstil aus. Die unter seiner Führung entstandenen Lösungen sind kreativ, durchdacht und haben sich in der Praxis stets bewährt.
Aufgrund seiner großen Einsatzbereitschaft erzielt er auch bei hoher Belastung sehr gute Arbeitsergebnisse. Deshalb übertrugen wir ihm auch bereichsübergreifende Projekte, die er immer engagiert und konsequent umgesetzt hat.

Herrn Xxx gelingt es auch schwierige Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit zu erledigen.

Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und sonstigen internen und externen Gesprächspartnern ist stets einwandfrei. Durch seine freundliche und verbindliche Art ist er ein äußerst geschätzter Gesprächspartner. Herr Xxx versteht es seine Mitarbeiter durch Kommunikation und Delegation von Aufgaben zu sehr guten Leistungen zu führen.

Das Arbeitsverhältnis mit Herrn Xxx ist ungekündigt. Herr Xxx erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch wegen Wechsel des Vorgesetzten.

Weitere Frage:
"Das Arbeitsverhältnis mit Herrn Xxx ist ungekündigt" => gehört dies ins Zwischenzeugnis?

Vielen Dank im Voraus!

Klaus Schiller

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Bewertung eines leitenden Angestellten in der Technik
« Antwort #1 am: April 15, 2006, 11:37:19 Vormittag »
Ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben bzw. der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann können viele Kleinigkeiten den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn das Ausstellungsdatum nicht mit dem Datum der Beendigung übereinstimmt oder einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

"Das Arbeitsverhältnis mit Herrn Xxx ist ungekündigt" => gehört dies ins Zwischenzeugnis?
Dieser Hinweis soll klarstellen, dass das Zeugnis nicht wegen einer bevorstehenden Beendigung zum Zwecke der Neubewerbung ausgestellt wurde.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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