Über eine Ausbildung wird üblicherweise ein eigenes Ausbildungszeugnis erstellt, was im Abschlusszeugnis der gleichen Firma auch erwähnt werden sollte ( z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“). Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis gänzlich anders bewertet als ein Beschäftigungsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenfassung beider Zeugnisse in einem Abschlusszeugnis spricht.
Ich gehe also davon aus, dass die zitierten Aussagen aus dem Zeugnis stammen, das nur die kurze Zeit nach der Ausbildung umfasst.
Das Adjektiv „korrekt“ ist als Verhaltensbewertung deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Ein Dank sollte sich nicht nur auf die "geleistete Arbeit" beziehen, sondern z.B. auf die "hervorragenden Leistungen". Zudem fehlt das Wort "weiterhin" vor dem Erfolgswunsch. Das könnte als Hinweis darauf gedeutet werden, dass der Erfolg bislang ausgeblieben sei.
Aber: Ohne Kenntnis Ihres Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
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