Autor Thema: Arbeitszeugnis Verwaltung  (Gelesen 2729 mal)

KlausKlausen

  • Gast
Arbeitszeugnis Verwaltung
« am: Dezember 28, 2013, 18:15:10 Nachmittag »
Hallo liebe Gemeinde,

Ich war bei der Verwaltung als Abteilungsleiter tätig und mir waren knapp 30 Mitarbeiter unterstellt. Ich hatte dort nur einen befristeten 2-Jahres-Vertrag, den ich auf eigene Initiative (neuer Job) selbst beendet habe. Ich habe mit meinem AG (um Kündigungsfristen zu vermeiden) einen Aufhebungsvertrag geschlossen und das AV schnell gelöst. Ich würde einfach einmal den Text einstellen und mich über kurze Rückmeldungen freuen.

HerrXXXX begann seine Tätigkeit bei dem UnternehmenXXXX am 01.01.2012 als AbteilungsleiterXXX.

Im untergeordnete Stellen waren....... (Erwähnung der mir unterstellten Abteilungen).

HerrXXX verfügt über umfassenden Fachkenntnisse und eine gute Auffassungsgabe, die er in seiner täglich anfallenden Arbeit sicher und effizient einsetzte. Er überzeugte durch sehr hohen Leistungswillen und erledigte seine Aufgaben äußerst planvoll, systematisch und ergebnisorientiert. Als Führungskraft bewies Herr XXX stets eine gute Integrationsfähigkeit. Auch in prekären Situationen bewies er eine beachtliche Weitsicht, die es ihm ermöglichte, zutreffend und verantwortungsvoll zu urteilen und überzeugte durch seine hohe Zuverlässigkeit.

Herr XXX agierte teamorientiert und pflegte eine Atmosphäre der Offenheit, Vertrauensbereitschaft und Kooperativität. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unser vollen Zufriedenheit erfüllt.

Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch im beiderseitigen Einvernehmen zum 31.10.2013.

Für die geleistete Arbeit spreche ich Herrn XXX meinen Dank aus und wünsche ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolgt.

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So...das wäre es. Mir selbst fehlt bei der Auflösung nach der Punkt :....im besten Einvernehmen.....; bzw.auch Angaben zum Verhalten zu Vorgesetzten.

Für Anregungen sage ich bereits jetzt schon DANKE:)

Kalli66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis Verwaltung
« Antwort #1 am: Dezember 29, 2013, 13:39:03 Nachmittag »
Der erste Blick geht immer auf die Leistungszusammenfassung: stets zu unser vollen Zufriedenheit = Gesamtnote 2.
Die nächste (sehr komplexe) Fragestellung ist dann, ob sie glaubwürdig ist. Dazu geht der zweite Blick auf den Schlussabschnitt. Der hat schon einige Auffälligkeiten, z.B. weil ein Bedauern fehlt, das wichtige "beste" in "beiderseitiges bestes Einvernehmen" fehlt usw. Das Ausscheiden war also nicht konfliktfrei. 

Dann geht der Blick auf die Einzelwertungen. Die fallen sehr pauschal aus, einige wichtige Aspekte fehlen (z.B. der Arbeitserfolg) und die Wertungen sind teilweise schwächer als Note 2, z.B.  "umfassende Fachkenntnisse" (Note 3).  Du kannst dir bei www.arbeitszeugnis.de eine komplette Analyse mit Verbesserungsvorschlägen erstellen lassen oder dein Zeugnis direkt unterschriftsreif überarbeiten lassen.  Das macht aber nur Sinn, wenn der Arbeitgeber  gesprächsbereit ist. 


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