Autor Thema: Bin über 50, befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 31.12.2009 aus  (Gelesen 3915 mal)

Rita

  • Gast
Bin über 50, befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 31.12.2009 aus
« am: November 21, 2009, 21:04:06 Nachmittag »
Sehr geehrte Forumsmitglieder,

ich bin über 50, habe befristeten Arbeitsvertrag, der zum 31.12.2009 ausläuft.
Bitte bewerten Sie mein Zwischenzeugnis.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. 
Rita



Zwischenzeugnis
Frau XXXXXX ist seit dem 01.01.2009 in unserer Firma als Technische Redakteurin
tätig.
Frau XXXXXX ist im Rahmen ihrer umfassenden Tätigkeiten insbesondere mit folgenden
Aufgaben betraut:


Hier folgt ausführliche Beschreibung meiner Tätigkeit


Frau XXXXXX identifiziert sich in jeder Hinsicht mit unserem Unternehmen und seinen Aufgaben.
?   Sie beweist stets eine gute Motivation und Einsatzfreude auch über die übliche Arbeitszeit hinaus. ?     Die vielfältigen Anforderungen in ihrer Funktion erfüllt sie in jeder Hinsicht sehr gut. ?    

Insgesamt haben die Leistungen von Frau XXXXXX stets und in jeder Hinsicht unsere volle
Anerkennung gefunden.
?     Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen ist immer vorbildlich.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau XXXXXX ausgestellt.
?

Maggy

  • Gast
Re: Bin über 50, befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 31.12.2009 aus
« Antwort #1 am: November 22, 2009, 22:30:02 Nachmittag »
Unter www.arbeitszeugnis.de/zeugnisstruktur.pdf findest du eine detaillierte Übersicht über die Zuordnung der einzelnen Aussagen. Die folgende gehört zur Arbeitsbereitschaft, Note 2:
Zitat
Frau XXXXXX identifiziert sich in jeder Hinsicht mit unserem Unternehmen und seinen Aufgaben. ?   Sie beweist stets eine gute Motivation und Einsatzfreude auch über die übliche Arbeitszeit hinaus. ?
     

Diese Aussage gehört zur Arbeitsbefähigung, Note 1, aber extrem kurz, da fehlt das, was eine techn, Redakzeurin auszeichnen muss:
Zitat
Die vielfältigen Anforderungen in ihrer Funktion erfüllt sie in jeder Hinsicht sehr gut. ?   

Aussagen zum Wissen, zur Arbeitsweise oder zum Erfolg gibt es nicht?!

Zitat
Insgesamt haben die Leistungen von Frau XXXXXX stets und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
     
Dazu muss man zwei Dinge anmerken:
 
Die Formulierung „stets ... unsere volle Anerkennung gefunden“ ist missverständlich. Anders als bei der gebräuchlicheren Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit (z.B. „Er erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, Gesamtnote 1) wird beim Grad der Anerkennung generell auf den Superlativ „vollste“ verzichtet. Die Aussage „Seine Leistungen haben stets (und in jeder Hinsicht) unsere volle Anerkennung gefunden“ entspricht demnach bereits der Note 1. Wer mit dieser seltenen und in der einschlägigen Literatur auch unterschiedlich bewerteten Variante der „Anerkennung“ nicht vertraut ist, wird die Aussage instinktiv nur mit der Note 2 bewerten und somit ggf. schlechter einstufen als sie vom Zeugnisautor gemeint ist. Vorteilhafter und unmissverständlich sehr gut wäre daher eine Verwendung des Grades der Zufriedenheit einschließlich des Superlativs: „...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“

Ich muss meinen Beitrag zweiteilen, habe schon die maximale Länge von 2000 Zeichen erreicht.

Maggy

  • Gast
Re: Bin über 50, befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 31.12.2009 aus
« Antwort #2 am: November 22, 2009, 22:30:59 Nachmittag »
Teil 2

Einschränkungen wie „insgesamt“, „im Wesentlichen“, „in der Regel“ usw. werden in der Zeugnissprache generell nur im Sinne von „im Großen und Ganzen, nicht aber im Detail“ verstanden und verweisen auf eine mangelhafte Leistung. Auch wenn es im vorliegenden Zeugnis wohl im Sinne von „die Leistung zusammenfassend“ gemeint ist, sollte eine negative Deutung unbedingt vermieden werden.

Man kann in so in Zeugnis viel reindeuten, aber wenn es erst das Zwischenzeugnis ist, kannst du bis zum Ausscheiden noch alles regeln. Bei Diensten wir arbeitszeugnis.de gibt es umfassende Hilfsangebote, du kannst dich auch Wunsch bei der oben genannten Hotline genauer informieren. 

Rita

  • Gast
Re: Schlechte Benotung?
« Antwort #3 am: November 24, 2009, 22:17:36 Nachmittag »
Hallo Maggy. Vielen Dank für deine Antwort.

Zitat
Insgesamt haben die Leistungen von Frau XXXXXX stets und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.

Heißt das, daß ich eine eher schlechte Gesamtbenotung habe?
Kannst du das ein bisschen ausführlicher erläutern?

Vielen Dank im Voraus
Rita

Mike

  • Gast
Re: Bin über 50, befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 31.12.2009 aus
« Antwort #4 am: November 27, 2009, 08:08:20 Vormittag »
Hm, noch genauer kann man es kaum erklären. "in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung" steht auf den ersten Blick für die Gesamtnote 2, weil es nicht heißt "vollste Anerkennung". Was nur wenige wissen: es gibt in dieser Skala mit "Anerkennung" selbst bei der Note 1 kein "vollste".  Vermutlich wollte der Aussteller die Note 1 vergeben, sollte dann aber die übliche "vollste Zufriedenheit" bescheinigen. Und das Adverb "insgesamt" (=im Sinen von "naja, wenn man anderthalb Augen zudrücke...") gibt es in der Zeugnissprache eigentlich nur in der Note 5, ist hier aber vermutlich gar nicht negativ gemeint, sondern  eher im Sinne von "alle Leistungen zusammenfassend". denn das ist der ZWeck der so genannten Leistungszusammenfassung, siehe auch die Notenskala unter http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note1.php


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