Die Formulierung "stets zur vollen Zufriedenheit" verweist zwar auf die Gesamtnote 2 (siehe auch
http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note2.php), abwertend sind aber vor allem die folgenden Aussagen:
"...gegenüber neuen Herausforderungen aufgeschlossen"Nur "aufgeschlossen"?!? Üblich ist:
bewältigt auch neue Herausforderungen .... !
"kein Problem..." Aufgrund des gesetzlich geforderten Wohlwollens gegenüber dem Zeugnisempfänger werden in Zeugnissen auch negative Wertungen zumeist in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. Hierzu bedienen sich die Zeugnisaussteller bestimmter "Verschlüsselungstechniken", zu denen auch die "Negationstechnik" gehört: Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. "nicht unerheblich" = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung.
"findet in der Regel Lösungsmöglichkeiten" Aber längst nicht immer: Note mangelhaft!
Auffallend ist auch, dass die übrigen Aussagen sehr knapp und pauschal sind (z.B. zur Motivation und zum Erfolg: "...mit großem Engagement und guten Arbeitsergebnissen..."). Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php