Autor Thema: Bitte mein Zwischenzeugnis bewerten  (Gelesen 2660 mal)

Gast14

  • Gast
Bitte mein Zwischenzeugnis bewerten
« am: März 10, 2012, 10:28:13 Vormittag »
Hallo allerseits,

bitte seid so nett und bewertet mein ZZ kritisch.

zur Info: Ich bin seit Juli 2011 als Kfm. Angestellter über eine Zeitarbeit im Betrieb tätig. Das Zeugnis wurde von der Zeitarbeitsfirma erstellt.

Den erste Teil habe ich weggelassen.. Dort steht ua. der Tätigkeitsbereich und die Aufgaben.

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Die ... bescheinigt Herrn ..., ihn als einen engagierten Mitarbeiter kennen gelernt zu haben, der über eine gute Auffassungsgabe verfügt. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigt Herr ... stets zur vollen Zufriedenheit. Durch seine kooperative und hilfsbereite Art konnte sich Herr ... bereits nach kurzer Zeit in das Team integrieren. Die Zusammenarbeit mit ihm ist jederzeit angenehm. Nur der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und internen Kunden stets korrekt und einwandfrei ist.

Das Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Herrn ... erstellt.

Wir danken Herrn ... für seine bisherige Unterstützung und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg.
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Demel

  • Gast
Re: Bitte mein Zwischenzeugnis bewerten
« Antwort #1 am: März 10, 2012, 11:59:32 Vormittag »
Das ist vermutlich gut gemeint, aber etwas knapp. Wichtig sind u.a. Aussagen zur Flexibilität, zur Belastbarkeit, zum termingerechten Arbeiten usw. Siehe auch die Checkliste oben. Aussagen wie "Die ... bescheinigt Herrn ..., ihn als einen engagierten Mitarbeiter kennen gelernt zu haben" finde ich doppelt unvorteilhaft.  Arbeitgeber ist ja die Zeitarbeitsfirma, die muss die Leistungen bewerten und nicht nur  Einschätzungen ihrer Kunden weitergeben (oder teilt sie diese nicht?!). Und zum Ausdruck "kennen gelernt" ist ja im Forum schon viel  geschrieben worden, dazu gibt es u.a. dies Urteil:

 "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Tips und Hilfe zur Zeugnisverbesserung gibt es auch hier: www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php


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lamp
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