Autor Thema: Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnis  (Gelesen 4088 mal)

Sebi

  • Gast
Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnis
« am: September 02, 2010, 14:55:34 Nachmittag »
Firma.....

Herr.... geb.. war in der Zeit vom 1.Sep 1997 bis zum 31 Okt.2009 in unserem Unternehmen beschäftigt.

Vom 1.Sep 1997 bis zum 26.Jun.200 absolvierte Herr.. in unserem Unternehmen erfolgreich eine Berufsausbildung zum....

Zum 27.Jun.200 erfolgte die Übernahme als Lagerarbeiter im Bereich des europäischen Teilevertriebszentrum in.... Dort war Herr.... mit der Kommissionierung von Ersatzteilen beschäftigt.

Ab dem 1.Sep2002 wurde Herr.. im Bereich der..Fertigung für den innerbetrieblichen Materialtransport sowie dort ab dem 01.Feb.2003 als Lagerhalter für nichtproduktionsmaterial eingesetzt.

Aufgrund einer innerbetrieblichen Restrukturierungsmaßnahme erfolgte zum 1.Jan.2007 die Versetzung in den Produktionsbereich der Ersatzteilfertigung. Herr...wurde dort bis zu seinem Ausscheiden am 31.Okt.2009 mit diversen Produktionstätigkeiten beschäftigt.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.

Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte Herr …   stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Das Arbeitsverhältnis endete zum 31.Okt.2009 auf Wunsch von Herr... im gegenseitigen Einvernehmen.

Ort, den...2009

Unterschrift

Firmenstempel

Sebi

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: September 02, 2010, 22:39:02 Nachmittag »
Kann mir keiner helfen?

Kalli66

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: September 03, 2010, 11:08:42 Vormittag »
Es ist besser, wenn du konkrete Fragen stellst (siehe HInweise oben). Zu bewerten gibt es aber nicht viel, die gesamte Leristungsbewertung fehlt (Motivation, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Ergebnisse...). Dafür gibt es umso mehr Auffälligkeiten, z.B. passive Formulierungen wie "wurde eingesetzt" (klingt nach geringer Eigeninitiative). Diese Aspekte werden alle in der Checkliste (siehe oben) abgefragt. Scheibnbar fehlen auch ein Dank, Bedauern und Zukunftswünsche. Der Ausdruck "gegenseitiges Einvernehmen" steht für eine Arbeitgeberkündigung. 

Sebi

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnis
« Antwort #3 am: September 03, 2010, 13:30:48 Nachmittag »
@Kalli66

danke erstmal, das gibt mir schon mal einen kleinen Eindruck über das zeugnis.


Ok, ich versuchs jetzt mal so:


Was ist hier gemeint?
 
-1. "Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte Herr …   stets zu unserer vollen Zufriedenheit"

-2. "Das Arbeitsverhältnis endete zum 31.Okt.2009 auf Wunsch von Herr... im gegenseitigen Einvernehmen."

-3. der fehlende Dank usw

-4. die fehlende Beurteilung zu meinen einzelnen Arbeitsplätzen

Maggy

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnis
« Antwort #4 am: September 03, 2010, 17:15:43 Nachmittag »
Zitat
-1. "Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte Herr …   stets zu unserer vollen Zufriedenheit"
Das ist die so genannte Leistungszusammenfassung. Sie fasst die Einzelwertungen (Motivation, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg) zu einer Gesamtnote zusammen (hier: Gesamtnote zwei). Eine Leistungszusammenfassung ohne Einzelwertungen macht aber keinen Sinn.

Zitat
-2. "Das Arbeitsverhältnis endete zum 31.Okt.2009 auf Wunsch von Herr... im gegenseitigen Einvernehmen."
Das ist seltsam. Wenn es um einen Aufhebungsvertrag geht, der auf Wunsch des Arbeitnehmers abgeschlossen wurde, spricht man von: gegenseitigem besten Einvernehmen. Ohne das "beste" verweist die Aussage auf eine Arbeitgeberkündigung, was nicht zu "auf Wunsch von Herrn ..." passt.

Zitat
-3. der fehlende Dank usw
Wenn der Dank fehlt, distanziert sich der Arbeitgeber von einer ansonsten guten Wertung bzw. er deutet Streit am Ende der Beschäftigungszeit an.

Zitat
-4. die fehlende Beurteilung zu meinen einzelnen Arbeitsplätzen
Wenn wichtige Angaben in einem Zeugnis fehlen, heißt das in der Regel: Nicht der Rede wert. Es gibt dazu ein wichtiges Urteil vom Bundesarbeitsgericht aus dem Jahr 2008, das Du in der Urteilsdatenbank von Arbeitszeugnis.de findest (Stichwort Leerstellen). Weitergehende Hilfe kannst Du auch bei der Zeugnishotline bekommen (siehe Telefonnummer oben)


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