Autor Thema: Note 2, aber Verhalten ggü Vorgesetztem schlecht bewertet!  (Gelesen 2462 mal)

baehnd

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Note 2, aber Verhalten ggü Vorgesetztem schlecht bewertet!
« am: November 27, 2005, 10:42:57 Vormittag »
Herr Schiller,
mein Zwischenzeugnis entspricht insgesamt der Note 2, nur der Verhaltenssatz fällt heraus:

"XX Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten ist gut."

Nach Ihrer Aussage bedeutet die Zuletztnennung des Vorgesetzten, dass ich mich ihm gegenüber unangemessen verhalten habe (was der Vorgesetzte auch möglicherweise so sieht).

Ich fühle mich völlig ungerecht beurteilt und habe folgende Fragen:
- wie maßgebend ist dieser Satz bei sonst gutem Zeugnis?
- wenn er maßgebend ist, wie lange nach Zeugnisausstellung kann ich diese Aussage anfechten?
- wie kann ich sie anfechten?
- habe ich große Erfolgschancen?

Da in naher Zukunft ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ansteht, wüßte ich gerne vorher, welchen rechtlichen "Background" ich habe.
Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe im voraus!

Klaus Schiller

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Note 2, aber Verhalten ggü Vorgesetztem schlecht bewertet!
« Antwort #1 am: November 28, 2005, 17:29:55 Nachmittag »
In der Fachliteratur wird darauf hingewiesen, dass man diese nicht hierarchische Reihenfolge nicht überinterpretieren sollte, zumal manche Zeugnisaussteller die Kollegen nur deshalb vor den Vorgesetzten nennen, weil ein Arbeitnehmer zu diesen mehr Kontakt hatte als zu den Vorgesetzten. Es ist aber durchaus möglich, dass ein Zeugnisleser hieraus eine ausdrückliche Kritik am Verhalten ableitet.  

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php sowie in der Rubrik "Häufige Fragen" (http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php)  zum Thema "Korrekturfristen".

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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