Autor Thema: Was ist davon zu halten?  (Gelesen 2754 mal)

silentman

  • Gast
Was ist davon zu halten?
« am: November 03, 2005, 17:45:21 Nachmittag »
..... zeigte Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative. Er verfügte über ein fundiertes Fachwissen in seinem Bereich. Dank seiner Auffassungsgabe koordinierte er Aufgaben und behielt den Überblick. Seinen Arbeitsbereich beherrschte er umfassend.
Er arbeitete zuverlässig sowie gewissenhaft und war es auch gewohnt, selbstständig zu arbeiten. Seine Arbeitsweise war dabei sorgfältig und genau.
Auch starken Arbeitsanfall war er gewachsen. Die vereinbarten Ziele hat er erreicht. Herr .........hat die ihm zu übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Mit seinen Leitungen waren wir jederzeit voll zufrieden.
Sein Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzen war gut. Auch sein Verhalten gegenüber unseren Kunden war gut. Gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern verhielt er sich ehrlich und loyal. Er erwies sich zudem als zuverlässig und pflichtbewußt.
Das Arbeitsverhältniss endete am ....... im gegenseitigen Einvernehmen (was den Tatsachen entspricht durch Aufhebungsvertrag). Wir danken für die Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Was ist davon zu halten?
« Antwort #1 am: November 03, 2005, 17:59:08 Nachmittag »
Der zitierte Text enthält viele unnötige und zudem in der Benotung widersprüchliche Wiederholungen. So sind z.B. die folgenden Aussagen gleichbedeutend:  

Er verfügte über ein fundiertes Fachwissen in seinem Bereich = Seinen Arbeitsbereich beherrschte er umfassend.

Er arbeitete gewissenhaft = Seine Arbeitsweise war dabei sorgfältig und genau

... die ihm zu übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = Mit seinen Leitungen waren wir jederzeit voll zufrieden.

Von den beiden zuletzt zitierten Leistungszusammenfassungen verweist z.B. eine auf die Gesamtnote "gut", die andere auf die Gesamtnote "befriedigend".  

Die Aussage "Das Arbeitsverhältniss endete am ....... im gegenseitigen Einvernehmen" verweist auf eine Arbeitgeberkündigung, nicht auf einen Aufhebungsvertrag.

Ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen aber leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

gast

  • Gast
Was ist davon zu halten?
« Antwort #2 am: November 03, 2005, 18:11:17 Nachmittag »
Bin als Außendienstmitarbeiter im Vertreib dort tätig gewesen.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Was ist davon zu halten ?

Begonnen von musiccreation

1 Antworten
2332 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 02, 2005, 20:16:54 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Was soll ich davon halten?

Begonnen von Melanie

1 Antworten
3102 Aufrufe
Letzter Beitrag April 14, 2005, 12:39:43 Nachmittag
von arbeitszeugnis.de
xx
Was soll man davon halten?

Begonnen von Gpzrx

3 Antworten
3323 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 22, 2006, 17:43:53 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Zwischenzeugnis was soll ich davon halten?

Begonnen von naniundstefan

3 Antworten
4073 Aufrufe
Letzter Beitrag März 26, 2007, 20:51:06 Nachmittag
von Stefan68