Autor Thema: Bitte um Prüfung des Zeignisses  (Gelesen 2848 mal)

HAL9000

  • Gast
Bitte um Prüfung des Zeignisses
« am: Dezember 31, 2008, 17:24:47 Nachmittag »
ich habe es buchstabengetreu so abgetippt, wie ich es heute bekommen habe.
-- Start:

Arbeitszeugnis
Herr HAL9000, geboren am ..., wohnhaft in xxxx YYYY, Blastr, 45 war ab den 1. Juni 2008 für unser Unternehmen als Support-Mitarbeiter tätig.

Wir, die ACME, sind sowieso die beste Firma der Welt.

Herr HAL9000 war im Zeitraum seiner Beschäftigung im Bereich Support tätig. Sein Hauptaufgabenfeld lag in der Bearbeitung von Supportanfragen im Rahmen eines Ticketingsystems. Die Bearbeitung umfasste die Annahme von Supportfällen in der Regel telefonisch oder per E-Mail, deren Dokumentation als Ticket und die Kommunikation im Rahmen der Ticketbearbeitung. Im Rahmen der Problemlösung waren zudem Verifikations- und Analyseaufgaben enthalten.

Zu seinen Aufgabengebieten zählten weiterhin Wartungs- und Monitoringaufgaben, die er per Fernwartung auf Kundensystemen durchgeführt. Darüber hinaus unterstützte er qualitätssichernde Maßnahmen wie Softwaretests oder Verifikation bzw. Korrektur von Dokumentationen.

Wir haben Herrn HAL9000 als motivierten Kollegen kennengelernt.

Die an ihn gestellten Anforderungen hat er zu unserer Zufriedenheit erfüllt.

Sein Verhalten sowohl gegenüber Vorgesetzten als auch gegenüber Kunden und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Das Anstellungsverhältnis endet im Rahmen der Probezeit zum 10. Dezember 2008. Wir wünschen Herrn HAL9000 für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Ort, den Datum

BigChef

Vorstandsvorsitzender

--Ende

Abgesehen davon, daß ich in der Blastr. 45a wohne und sich der vierte Absatz durch das Fehlen eines Wortes ein wenig "holprig" liest, wenn man denn liest und nicht überfliegt - das ist eine 5, oder?

HAL9000

HAL9000

  • Gast
Re: Bitte um Prüfung des Zeignisses
« Antwort #1 am: Januar 01, 2009, 03:41:58 Vormittag »
Ganz nebenbei: Im Zwischenzeugnis heißt es noch: "Wir haben Herrn HAL9000 als motivierten Kollegen kennengelernt, der die .... zu unserer  vollen Zufriedenheit erfüllt hat".


Das stört mich, da es im Abschlußzeugnis nicht steht. Ich bin 6 cm vor einer Klage.

Kalli66

  • Gast
Re: Bitte um Prüfung des Zeignisses
« Antwort #2 am: Januar 03, 2009, 19:21:07 Nachmittag »
Die Zeugnissprache verändert sich ja immer wieder. Die Adresse schreibt man z.B. eigentlich nicht mehr ins Zeugnis und der Ausdruck "wir haben ihn als ... kennen gelernt" ist nach einem Urteil des LAG Hamm von 1999 auch seit langem nicht mehr gebräuchlich. Viel gewichtiger ist aber, dass fast die gesamte Leistungsbewertung fehlt, also Angaben zu Fähigkeiten, zum Wissen, zur Arbeitsweise, zum Erfolg, dazu fehlen auch der wichtige Dank und ein Bedauern des Ausscheidens. Die vergebene Gesamtnote 4 (zu unserer Zufriedenheit) halte ich daher nicht für glaubwürdig, das ist eher eine 5. Aber ich würde in so einem Fall immer auch raten, erstmal professionellen Rat einzuholen, bevor man dem Arbeitgeber wegen einer Zeugnisreklamaiton gegenübertritt. Sicher kann man die bei der oben genannten Zeugnishotline weiterhelfen.
Ganz nebenbei: Ich hab mal gelesen, mit "HAL" spielte Kubrick auf IBM an, ist im Alphabet jeweils der nächste Buchstabe :-)


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