Autor Thema: ein fall für den rechtsanwalt?  (Gelesen 2429 mal)

ginigast

  • Gast
ein fall für den rechtsanwalt?
« am: Oktober 03, 2006, 18:55:04 Nachmittag »
schaut euch doch bitte einmal dieses zeugnis an.
vorauschicken möchte ich, ich tippe es wortwörtlich mit fehlern ein.

adressfeld
Frauxxx
xxxxx
xxxxx


Zeugnis

Frau xxxx , geb. xxx, wohnhaft xxx,
war in der Zeit vom 01.01.2002 bis 30.09.2006 in unserer Filiale in xxx
als stellvertretende Geschäftsstellenverwalterin tätig. Vom 01.03.2000
bis zum 31.12.2001, war Frau xxx bei uns als Aushilfskraft auf 325,- Euro-Basis in der Filiale in xxx beschäftigt.

Zu ihren Aufgaben gehörten alle Tätigkeiten innerhalf der Filiale, wie Kunden bedienen, Kassieren, Ware auspacken und in Regale einräumen, Pflege des Warensortimentes und der Einrichtung, Hilfe beim Be- und Entladen des LKw´s, Aufräumen des Verkaufsraumes und des Lagers, Akrionsaufbauten erstellen, Bestandskontrolle, Kassenabrechnung und Inventur. Des Weiteren gehörten zu ihren Aufgaben das Einteilen des Personals und das Erstellen von Arbeitsplänen.

Diese Aufgaben erfüllte Sie selbständig und zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kunden war stets einwandfrei.

Sie arbeitete genau, flexibel und äußerst gewissenhaft.

Frau xxx war jederzeit ehrlich, fleißig und pünktlich.

Wir wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.



Bezirksleiter


es handelt sich um einzelhandel, filialbetrieb.


danke euch für jede meinung

Timo69

  • Gast
ein fall für den rechtsanwalt?
« Antwort #1 am: Oktober 03, 2006, 21:16:15 Nachmittag »
Puuh, da fällt ja jede Menge auf.
Angefangen bei der stilistisch mangelhaften Aufgabenbeschreibung fällt auf, dass so ziemlich alle fehlt. Das Zeugnis sagt nichts aus zu  Fähigkeiten, zum Wissen, zum Erfolg, zum Verhalten gegenüber Kollegen (alles "nicht der Rede wert"=Note 5?). Auch dass dir weder gedankt noch dein Ausscheiden bedauert wird ist ein schlechtes  Zeichen.  

Genauer zeigen dir das die Checkliste oder der Zeugnistest, siehe Link ganz oben.


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