Autor Thema: Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis beantragen?  (Gelesen 3131 mal)

sunshine

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Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis beantragen?
« am: September 30, 2005, 12:05:06 Nachmittag »
Hallo!

Ich bin seit Juli bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und hatte bis heute 2 Einsätze: Im ersten Unternehmen sagte man mir nach gut 3 Wochen, daß
mein Einsatz dort in einer Woche beendet sein wird. Das hätte nichts mit mir und meiner Arbeit  zu tun, sondern damit, daß ein Bekannter vom Chef sich beworben hätte, der auch Branchenkenntnisse hat.  Da meine Zeitarbeitsfirma keinen Folgeeinsatz für mich hatte, kündigte man mir.

Nach 12 Tagen konnte man mir einen neuen Einsatz anbieten.  Der lief leider nicht so toll und ich bat meine Disponentin, mich dort rauszunehmen. Da sie das nicht wollte,und ich nach ein paar Tagen das
Gefühl hatte, daß dieser Einsatz wirklich nichts für mich ist, wollte ich kündigen. Meine Disponentin meinte, ich sollte noch den Abnahmetest des Arbeitgebers  und ein Gespräch abwarten, weil ich ja auch noch 3 Tage Kündigungsfrist hätte, die ich auch noch auf jeden Fall dort arbeiten müsste und wenn ich danach sage, ich will gehen, dann könnte ich gehen. Die Kündigung könnte ich Ihr aber auch jetzt schon geben, wenn es mich beruhigen würde. Ich habe mich darauf eingelassen und die Kündigung nicht gleich abgegeben.
Nach dem Abnahmetest und dem Gespräch wollte ich dann gehen und durfte natürlich nicht. Am übernächsten Tag fühlte ich mich nicht gut und meldete mich krank. Daraufhin habe ich die ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit erhalten.  

Ich war also bei beiden Unternehmen ca. 4 Wochen beschäftigt und noch in der Einarbeitungszeit.  Zu welchem Zeugnis (einfach oder qualifiziert) raten Sie mir? (Ich bin kaufmännische Angestellte!)

Klaus Schiller

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Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis beantragen?
« Antwort #1 am: Oktober 01, 2005, 21:13:56 Nachmittag »
Meist gilt: Wer nur ein einfaches Zeugnis anfordert, hat etwas zu verbergen (eine mangelhafte Leistung, oder auch ein Straftat wie Diebstahl). Ein den Umständen entsprechend akzeptables qualifiziertes Zeugnis ist daher immer sinnvoller.
In Ihrem Fall ist aber weniger die Wertung als vielmehr die Kürze der Beschäftigungszeit entscheidend. Eine Beendigung nach nur wenigen Tagen/ Wochen in einem erkennbar längerfristig angelegten Arbeitsverhältnis wir so oder so zu Ihren Ungunsten gedeutet werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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