Es besteht eigentlich immer ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Siehe auch folgendes Urteil:
Ein Arbeitnehmer kann ein qualifiziertes Zeugnis, d.h. auf Führung und Leistung ausgedehntes Zeugnis dann fordern, wenn ein dauerndes Arbeitsverhältnis beendet wurde. Maßgeblich dafür ist allein, ob das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt ist und nicht, wie lange es tatsächlich gedauert hat. Auch nach einer tatsächlich nur zweitägigen Beschäftigung kann der Arbeitgeber Führung und Leistung beurteilen und hat er sie beurteilt, weil er den Arbeitnehmer deswegen von der Arbeit freigestellt hat. (...) Der Arbeitnehmer muss vielmehr selbst entscheiden, ob er ein solches Zeugnis wünscht oder nicht. - LAG Düsseldorf, Kammer Köln, 14.5.1963 - 8 Sa 177/63 Üblich ist ein einfaches Zeugnis auch ganz sicher nicht. Das einfache Zeugnis wird laut Literatur ausdrücklich nur dann erstellt, wenn der Arbeitnehmer nur ein einfaches Zeugnis will. Das mit der schlechten Beurteilung ist eine ganz andere Sache. Wenn der Arbeitgeber damit Recht hat und die Leistung objektiv nicht gut war, hilft dir ein qualifiziertes schlechtes Zeugnis natürlich auch nicht weiter. Aber wenn die Leistung zumindest befriedigend war, muss man so eine Haltung des Arbeitgebers auch nicht einfach akzeptieren. Wenn ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt, wie es als Muster auf
www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php einsehbar ist (Aufforderung zur Zeugniserstellung/ Zeugnisberichtigung), dann hat man oft ganz schnell ein akzeptables Zeugnis. Weil der Arbeitgeber ja auch kein Interesse an einem Rechtsstreit hat. Einen Versuch ist es wert.
Die Bewerbungschancen sind wieder eine ganz andere Sache. Es scheint ja nur um einen kurzen Zeitraum zu gehen, da kann man zur allergrößten Not die Beschäftigung im Lebenslauf auch einfach auslassen.