Autor Thema: Einschätzung Arbeitszeugnis  (Gelesen 4995 mal)

Refa

  • Gast
Einschätzung Arbeitszeugnis
« am: Mai 07, 2007, 18:39:31 Nachmittag »
Habe jetzt mein Arbeitszeugnis bekommen und habe Probleme mit der Beurteilung. Kann mir jemand helfen? Danke schon mal.

Frau XY war in der Kanzlei vom 1. August 2006 bis 30.04.2007 als Chefsekretärin angestellt.

Ihre Zuständigkeiten umfassten im wesentlichen:

- zentrale Terminkoordination
- Buchhaltung einschließlich Personalbuchhaltung
- Verwaltung von Geschäftskonten und Kasse
- Materialeinkauf
- Auswertung von Tätigkeitsnachweisen
- Organisation von Veranstaltungen
- allgemeine Sekretariatsaufgaben.

Frau XY verfügt über gute Fachkenntnisse, die sie routiniert einsetzte. Sie arbeitete sich schnell und zielstrebig in zum Teil für sie neue Aufgabengebiete ein. Schon nach einer sehr kurzen Einarbeitungszeit erledigte sie die ihr übertragenen Aufgaben zügig, zuverlässig und in guter Qualität.

Frau XY zeichnete sich durch Leistungsfähigkeit, stets gleichbleibende Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft aus. Sie ist loyal und ehrlich. Hervorzuheben sind ihr Organisationsgeschick und ihre Fähigkeit, Aufgaben in einem vorgegebenen Rahmen selbständig zu bewältigen.  

Sie setzte sich für die Belange der Firma ein und leistete bereitwillig erforderliche Mehrarbeit weit über die übliche Arbeitszeit hinaus.

Wir haben Frau XY als eine kompetente, dabei immer sympatische und angenehme Mitarbeiterin und Kollegin kennengelernt.
Das Arbeitsverhältnis endete auf Veranlassung der Kanzlei aus betriebsbedingten Gründen. Wir danken Frau XY für Ihre wertvolle Mitarbeit und wünschen Ihr für Ihre berufliche wie auch private Zukunft alles Gute.

Katrin62

  • Gast
Einschätzung Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Mai 07, 2007, 23:15:10 Nachmittag »
Die Wertungen sind eher durchschnittlich (Note 3), aber unvollständig. U.a. fehlt die alles entscheidende Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit (z.B. "zu unserer vollen Zufriedenheit).  Auch im Verhaltensteil fehlen ganz wichtige Angaben (z.B. Verhalten gegenüber Vorgesetzten). Sehr unschön sind natürlich auch formale Mängel wie eine uneinheitliche Schreibweise beim Datum (vom 1. August 2006 bis 30.04.2007), groß geschriebene Personalpronomen (für Ihre wertvolle Mitarbeit ) usw. Das fällt letztlich auch auf dich zurück, weil dir als Sekretärin Rechtschreibfehler natürlich auffallen müsste.

Mit Blick auf die knappe Beschäftigungszeit und den etwas schroffen Schlussteil ("auf Veranlassung der Kanzlei aus betriebsbedingten Gründen") würde ich sagen: da hat die Zusammmenarbeit nicht funktioniert. Wenn du das Zeugnis mit der Checkliste prüfst (siehe Link ganz oben), wird dir das auch im Detail selbst auffallen. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst und ein besseres Zeugnis verdienst hättest, ist folgendes wichtig:

1) Zeitnah reagieren: Nach gut 10 Monaten ist der Anspruch auf eine Berichtigung des Zeugnisses meist schon verwirkt. Man kann also nicht Jahre nach seinem Ausscheiden aus einem Unternehmen plötzlich Änderungen im Zeugnis verlangen.  
2) Gründliche Vorbereitung: Du solltest alle, wirklich alle Wertungen und Mängel des Zeugnisses (hierzu gehört auch das Fehlen von Aussagen, die bei deinem Beruf eigentlich zu erwarten wären) ganz genau kennen. Dabei hilft dir ein Zeugnisgutachten (hier bei arbeitszeugnis.de nennt sich das z.B. „Zeugnistest“ und kostet 19 Euro). Formale Mängel, wie z.B. groß geschriebene Personalpronomen wären schon ein berechtigter Anlass für eine Korrektur.
3) Exakte Vorgaben: Du musst genau wissen, wie das Zeugnis deiner Ansicht nach formuliert sein sollte. Es bringt also nichts wenn du dem Arbeitgeber nur mitteilst, dass du es „anders“ oder „besser“ haben willst.
Du musst so konkret wir möglich werden und am besten gleich eine unterschriftsreife eigene Zeugnisfassung einreichen. Die neue, bessere Zeugnisfassung kannst du je nach Aufwand und Erfahrung entweder selbst erstellen oder bei Zeugnisdienstleistern in Auftrag geben (kostet bei arbeitszeugnis.de z.B. 79 Euro).
4) Der Kontakt zum Arbeitgeber: Es ist sinnvoll, zunächst nur höflich um eine Korrektur zu bitten. Wenn der Arbeitgeber sich quer stellt, kann dann ein Anwalt ein entsprechend schärfer formuliertes Schreiben versenden. Das heißt nicht, dass du gegen den Arbeitgeber klagst, du drohst nur damit. Die Kosten für so ein Schreiben halten sich also in Grenzen, ein Muster findest du auch unter dem schon genannten Link http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.
Ich hoffe, das hilft dir weiter
LG
Katrin

Refa

  • Gast
Einschätzung Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: Mai 09, 2007, 16:47:29 Nachmittag »
Hallo Katrin,

ich danke dir erstmal für deine Antwort. Hatte meinen alten AG auch gleich auf die Schlussformel angesprochen, dass das nicht toll aussieht und er die Wahrheit schreiben soll - d. h. ich und ein weiterer Mitarbeiter mussten gehen, weil er sich übernommen hatte und sich uns finanziell nicht mehr leisten konnte. Er sieht aber dazu keine Veranlassung, das zu schreiben. Werde da wohl einen Anwalt einschalten müssen. Na mal sehen.

LG


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