Autor Thema: Einschätzung zu zwei Formulierungen erbeten  (Gelesen 3458 mal)

Th. aus I.

  • Gast
Einschätzung zu zwei Formulierungen erbeten
« am: März 31, 2006, 00:46:56 Vormittag »
Hallo,

zunächst mein Dank an alle, die sich hier einbringen! Ich war wirklich positiv überrascht, dieses Forum zu finden.

Nun zu meinem Anliegen: Zur Monatshälfte habe ich gekündigt, da meine Firma mir trotz steigender Belastung und vieler Versprechen auch nach drei Monaten noch keinen Aufschlag geben wollte. Ich war dort ein Jahr lang zu 50% beschäftigt, daneben freiberuflich tätig. Die Geschäftsführung bot mir an, den Zeugnistext vorzuformulieren (was vielleicht ungewöhnlich ist?), änderte ihn aber an zwei Stellen ab:

1) "Durch seine höfliche Art war XY bei K. und V. anerkannt und geschätzt" steht jetzt dort statt V. und K.

Frage a) Reagieren Personalabteilungen da allergisch? Oder ist es im Gesamtzusammenhang gesehen ok, denn am Ende steht "stets zur vollsten...", "bedauern sehr" und wünschen beruflich und privat alles Gute".
Frage b) Wie ist die Rechtslage nach 2001? Geben die Gerichte Klägern Recht, die "V. und K." verlangen, oder eher nicht?

2) Ein Absatz sagt: "trug maßgeblich ... bei. Es gelang ihm, erwartungsgemäß YZ deutlich zu steigern". Mit YZ ist ein Richtwert gemeint ist, der für den Erfolg entscheidend ist. Ich hatte vorgeschlagen: überraschend deutlich zu steigern" - und es war wirklich überraschend.
Frage a) Neutralisiert das bloß die Aussage oder klingt es letztendlich sogar negativ?
Frage b) Kann ich eine alternative, allgemeinere Formulierung verlangen?

Insgesamt ist das Zeugnis eineinviertel Seiten lang. Jemand meinte, für ein Jahr sei das zu lang...

Ich hoffe, ich habe nicht zuviel gefragt. ;-)
Zitat
Zitat

Christel

  • Gast
Einschätzung zu zwei Formulierungen erbeten
« Antwort #1 am: März 31, 2006, 15:29:30 Nachmittag »
Zu dem Thema "V. und K." gibt es viele Gerichtsurteile soweit ich weiß. Die meisten sind dahingehend dass der Standard eingehalten werden muss. Ich würde sagen du hast gute Chancen auf dem Klageweg!

Mike

  • Gast
Einschätzung zu zwei Formulierungen erbeten
« Antwort #2 am: April 01, 2006, 01:56:37 Vormittag »
zu 1) Die Aussage mit der falschen Reihenfolge ist erstmal Note 3 (gibt es so in der Literatur).  Das wird aber manchmal auch schlechter gewertet, im Sinne von schlechtem Verhalten gegenüber Vorgesetzten. Wer sich nicht so gut auskennt denkt vielleicht das ist "Note 5".

zu 2) Weder "erwartungsgemäß" noch "überraschend" sind üblich oder sinnvoll. Der Erfolg kommt ja nicht hoppla plötzlich durchs Fenster rein, es steckt ja eine zähe gute Arbeit dahinter, die der Chef auch mitkriegen sollte.

Ein Zeugnis mit eineinviertel Seiten ist eigentlich nicht zu lang. Formulierungen "verlangen" kannst du nicht. Aber wenn man dir schon anbietet das Zeugnis zu schreiben lass dir doch eins maßschneidern.


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