Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft: Note 3 Alle Arbeiten werden ... eigenverantwortlich und hochmotiviert durchgeführt.
Arbeitsweise: Note 1-2 Seine Aufgabenerledigung zeichnet sich durch äußerste Genauigkeit, ... und Konsequenz sowie durch ein starkes Preisbewusstsein aus.
Alle Arbeiten werden ... eigenverantwortlich ... durchgeführt. Die Arbeitsmenge ist sehr hoch und wird in sehr guter Eigenorganisation umsichtig und zuverlässig abgearbeitet.
Arbeitserfolg Note 3: Seine Aufgabenerledigung zeichnet sich durch ... hohe Qualität ... aus.
Verhalten: Note 2 Von Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden wird Herr XXX wegen seiner Fach- und Beratungskompetenz sowie wegen seiner Zuverlässigkeit und seines Wesens stets geschätzt."
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Im Zeugnis fehlen unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben, u.a zu Fähigkeiten und zum Fachwissen. Insbesondere aber fehlt die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die eine Gesamtnote nicht zugeordnet werden kann. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft). Unvorteilhaft sind auch passive Formulierungen wie "Arbeiten werden ... durchgeführt" oder " Die Arbeitsmenge wird ... abgearbeitet". Sie erwecken den Eindruck mangelnder Eigeninitiative. Dies wird durch den Ausdruck "abgearbeitet" noch verstärkt.
Hier sind also viele Änderungen und Ergänzungen zu empfehlen, sonst kann das Zeugnis durchaus mit der Note 5 (mangelhaft) bewertet werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de