Autor Thema: Erst angemahnt, dann...  (Gelesen 3053 mal)

Rabu

  • Gast
Erst angemahnt, dann...
« am: Mai 30, 2005, 10:30:54 Vormittag »
Hallo,

ich habe bei einem großen Konzern als eine Art Aushilfe gejobbt. Als die Zeit vorüber war, wollte ich für einen einzigen Einsatz, der nicht wie üblich an einem Fließband sondern in einem richtigen Projekt mit Hirnschmalz war, ein Zeugnis.

Ich muss dazu sagen, ich hatte eine Folgevertrag und nur in diesem kam der außerordentliche Einsatz vor, während dem 1. Vertrag wirklich nur Fließbandarbeit... für die hätte ich auch kein Zeugnis gewollt. Aber nun ja. Das o.g. Projekt konnte ich gut für die Uni verwenden und wollte daher ein Zeugnis.

Es hat über 1,5 Monate gedauert und man wollte mir immer noch das Zeugnis verweigern. "bei solchen Verträgen werden keine Zeugnisse ausgestellt." Hä?? Also hab ich eine Aufforderung per Einschreiben hingesandt. Und siehe da - ein Zeugnis.

Da ich kein Experte bin und nicht weiß, ob eine versteckte Formulierung drin ist (etwa wegen der Auseinandersetzung wegen dem Zeugnis), habe ich den Text mal abgetippt:



-----------------------

Ort, Datum
Abteilung

Zeugnis
für Frau Maria Musterfrau
geboren am 00. Monat in Stadt


Frau Maria Musterfrau war vom 01.10.200 4 bis 31.03.2004 befristet als flexible Teilzeitarbeitskraft in unserem Hause tätig:

Während dieser Zeit war Frau Maria Musterfrau im Team Logistik-Wareneingangssteuerung und unterstütze an 36 Arbeitstagen das XX-Projekt "xxxxx"  [<<<<--- ohne abschließenden Punkt]

Wir haben Frau Musterfrau als eine sehr engagierte und motivierte Mitarbeiterin kennen gelernt, die alle ihr [klein geschrieben!?] übertragenen Aufgaben sehr sorgfältig und selbständig und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte. Besonders hervorzuheben sind das analytische und zielorientierte Vorgehen sowie das hohe Maß an Eigeninitiative und Teamfähigkeit.

Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund der Befristung zum 31.03.2005. Wir danken Frau Butner für ihren [klein geschrieben!?] Einsatz und wünschen ihr [klein!?] für den weiteren Lenesweg alles Gute und viel Erfolg.

Firmenname

2 Namen mit Unterschriften

----------------------------------------

1)  Was meint ihr zu dem reinen Ihnalt des Zeugnisses?
2) ist es i.O., wenn die stets "ihr", "ihre" klein schreiben oder sollte ich das (und den fehlenden Punkt) beanstanden?


Für eure Meinungen danke ich!

Gruß
Rabu

gast

  • Gast
Erst angemahnt, dann...
« Antwort #1 am: Mai 30, 2005, 10:54:35 Vormittag »
oops, Fehlerteufel meinerseits

der Satz sollte beginnen

"Während dieser Zeit war Frau Maria Musterfrau im Team Logistik-Wareneingangssteuerung eingesetzt...."

Rabu

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Erst angemahnt, dann...
« Antwort #2 am: Mai 31, 2005, 00:48:59 Vormittag »
Ein Zeugnis wird in der Tat nicht selektiv nur für eine einzelne Tätigkeit, sondern für den gesamten Beschäftigunsgzeitraum erstellt. Im Beurteilungszeitraum "01.10.2004 bis 31.03.2004" liegt offensichtlich ein Schreibfehler vor. Personalpronomen ("sie", "ihr") werden in Zeugnissen klein geschrieben, es handelt sich, anders als in einem Brief, nicht um eine Anrede.  

Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Bereitschaft: Note 2
Wir haben Frau Musterfrau als eine sehr engagierte und motivierte Mitarbeiterin kennen gelernt. Besonders hervorzuheben sind ... das hohe Maß an Eigeninitiative

Befähigung: Note ? (unvollständig)
Besonders hervorzuheben sind das analytische ... Vorgehen

Arbeitsweise: Note 2
die alle ihr übertragenen Aufgaben sehr sorgfältig und selbständig ...erledigte. Besonders hervorzuheben sind das ... zielorientierte Vorgehen

Leistungszusammenfassung:  Gesamtnote 1
...und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte

Verhalten: Note ? (unvollständig)
Besonders hervorzuheben sind ... das hohe Maß an ... Teamfähigkeit.

Schlussteil: Note 3-4
Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund der Befristung zum 31.03.2005. Wir danken Frau Butner für ihren Einsatz und wünschen ihr für den weiteren Lenesweg alles Gute und viel Erfolg.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Der Text enthält einige Auffälligkeiten. So fehlt eine konkrete Wertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen, was als "beredtes Schweigen" gedeutet werden kann (Note mangelhaft). Die Schlussformuilerung sollte auch für den "Berufs!()weg" alles Gute wünschen, wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Auch sollte "weiterhin (!) viel Erfolg" gewünscht werden, sonst entsteht der Eindruck, der Erfolg sei bislang ausgeblieben.

Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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