Autor Thema: Erwähnung der lange zurückliegenden Berufsausbildung etc. im Zeugnis schädlich?  (Gelesen 1592 mal)

frank

  • Gast
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bewerten Sie die Erwähnung
  • der seit fast 10 Jahren abgeschlossenen Berufsausbildung/duales Studium,
  • der danach stattgefundenen Übernahme und
  • der drei danach unterschiedlich benannten und wertigen Einsätze auf verschiedenen Positionen?

Ist es überflüssige Information, wenn das Zeugnis einer Person, die in der Zwischenzeit erfahrene Führungskraft ist, so weit zu nicht mehr relevanten Zeiträumen zurückgeht? Könnte dadurch ein fachkundiger Leser denken, dass es eine negative Aussage getätigt werden soll? Überflüssige Information wird gemeinhin als versteckte negative Aussage gewertet, wenn ich es richtig verstanden habe. Oder ist dies im nicht bewertenden ersten Teil des Zeugnisses unschädlich oder sogar angebracht?

Die Nennung ist in sofern nachvollziebar, dass die Tätigkeit beim Arbeitgeber tatsächlich ununterbrochen seit der Berufsausbildung stattgefunden hat. Es wird auch zu jedem Abschnitt erwähnt, dass dazu bereits ein gesondertes Zeugnis ausgestellt wurde. Außerdem zeigt die Aufzählung den roten Faden, dass von der Berufsausbildung/dualem Studium aus jeweils sinnvolle und aufeinander aufbauende Karriereschritte (Ausbildung, Sachbearbeiter, Referent, Consultant/Projektleiter zur nun bewerteten Führungskraft) erfolgt sind.

Besteht trotzdem die Gefahr, dass es negativ aufgefasst wird?


Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Kalli66

  • Gast
Ich nehme an es geht um ein Endzeugnis. Es wird in einem Endzeugnis generell der gesamte Werdegang wiedergegeben. vom ersten bis zum letzten Tag. Man könnte in der Einleitung halt schlecht ein paar Monate oder Jahre weg lassen.  Beim Umfang der Angaben sollte dann aber berücksichtigt werden, wie lange die jeweilige Funktion zurückliegt und wie lange sie ausgeführt wurde. 


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