Autor Thema: Formal richtig und Frage zur Kündigungsgrundangabe  (Gelesen 2442 mal)

betriebsbedingt

  • Gast
Formal richtig und Frage zur Kündigungsgrundangabe
« am: März 31, 2008, 16:22:28 Nachmittag »
a)Formal richtig?
Stimmt es, dass Zeugnisse in Blocksätzen zu schreiben sind oder habe ich in Sachen Optik freie Auswahl? Gibt es Richtlinien?

b)Inhaltliche Frage: Kündigungsgrundangabe

Die Angabe über den Kündigungsgrund, soll wie ich gehört habe, (bis auf wenige Ausnahmen/z.B. Straftrat)
kein Bestandteil des Zeugnisses sein.
Ich bin betriebsbedingt (Massenkündigung) gekündigt worden und schon einigen Monate arbeitslos.

Ist es in meinen Fall ratsam (nachdem ich 17 Jahre im diesem Betrieb tätig war) den Kündigungsgrund ins Zeugnis aufnehmen zu lassen,
da kein persönlicher oder verhaltensbedingter Grund vorliegt und ich damit mögliche? Spekulationen über den Kündigungsgrund gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen. Mein Zeugnis ist ansonsten als eher gut zu bewerten.

Natürlich kränkt es, trotz entsprechender Leistungen, nicht anderswo im Unternehmen beschäftigt worden zu sein, aber ich werde angesichts der wirtschaftlichen angespannten Lage wohl keine Ausnahme sein.
Bitte um Ratschlag.

Mike

  • Gast
Re: Formal richtig und Frage zur Kündigungsgrundangabe
« Antwort #1 am: März 31, 2008, 16:39:39 Nachmittag »
Ein Blocksatz ist keine Pflicht, sieht aber meist besser aus. Lücken, die dann durch das Auseinanderziehen der Worte entstehen, sollten natürlich durch Worttrennung vermieden werden. Was den Beendigungsgrund betrifft: Es wird wohlwollend verschwiegen, wenn Leistungsmängel der Beendigungsgrund waren. Dann ist meist von "betriebsbedingten Gründen" die Rede. Aber wenn die Kündigung nicht nur dich betroffen hat, sondern auch viele andere, sollte das erwähnt werden, es kommt dir ja letztlich zugute (z.B. "Im Rahmen von umfangreichen Umstrukturierungen kommt es innerhalb des Unternemens zu Rationsalisierungsmassnahmen, von denen auch der Arbeitsplatz von Herrn Name betroffen ist. Wir bedauern...")   


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nett gemeint aber doch formal fehlerhaft?

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