1. Herr ---------, geb. am xx. Februar 19xx in --------, war vom 30. Januar 2004 bis zum 30. April 2004 an unserem Institut als Hilfswissenschaftler, ab dem 01.05.2004 als Praktikant und danach als Diplomand tätig. Eine einmal gewählte Schreibweise des Datums (z.B. "01. März" oder "01.03.") sollte durchgängig beibehalten werden. Solche stilistischen Mängel fallen immer auch auf einen Beurteilten zurück, der Fehler nicht bemerkte und reklamierte.
2. Stets arbeitete Herr -------- sehr umsichtig, gewissenhaft, generell zuverlässig und sehr genau. Adverbien (stets, äußerst, sehr, in der Regel, im Allgemeinen) kommt in Zeugnissen eine entscheidende Bedeutung zu. Das Adverb "generell" ist in diesem Zusammenhang ungewöhnlich und kann wahlweise im Sinne von "allgemein" (=aber nicht immer) oder auch im Sinne von "ausnahmslos" (=immer) gedeutet werden. Solche Mehrdeutigkeiten sollten immer vermieden werden.
Sonst bin ich mit dem Zeugnis sehr zufrieden. In den von Ihnen zitierten Aussagen fehlen wichtige Angaben, u.a. dynamische Attribute. Aber ohne Kenntnis der Stelle, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung durch unsere kostenlose Checkliste (
http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de