Autor Thema: Fragen zum Arbeitszeugnis  (Gelesen 4807 mal)

Nat

  • Gast
Fragen zum Arbeitszeugnis
« am: Februar 10, 2011, 12:02:53 Nachmittag »
Beruf und Beschaeftigungsdauer: Insgesamt 3,5 Jahre beim Arbeitgeber. Zeugnis umfasst 2 Taetigkeiten; die erste als Controller machte ich 1 Jahr, die zweite als Referent Konzernrechnungswesen 2,5 Jahre.

Fragen zum formalen Aufbau: Ist es die Regel, dass mehrere Taetigkeiten in einem Zeugnis zusammen beurteilt werden? Nach Nennung der Aufgaben als Controller (4 Spiegelpunnkte) kommen die Aufgaben als Referent (4 Spiegelpunkte) und darauf folgend die Bewertung der Leistung und des Verhaltens.

Fragen zum Formulierungen: Zur eigentlichen Bewertung moechte ich wissen, ob diese nicht zu kurz gefasst ist. Zudem empfinde ich sie als nicht geschulter Leser bereits als schlecht, ich gehe davon aus, dass sie einem ausreichend entspricht und haette gerne eine qualifizierte Meinung zu meiner Einschaetzung gehoert. Wie ist der Eindruck der Bewertung?

Die Bewertung lautet: X verfuegt ueber solide Fachkenntnisse, die er mit Erfolg in seinem Arbeitsgebiet anwendete. Die Qualitaet seiner Arbeitsergebisse lag, auch bei schwierigen Aufgaben, weit ueber den Anforderungen. Arbeitsmenge und Arbeitstempo von X lagen ebenso ueber unseren Erwartungen. Dabei hat X durch seinen Erfolgswillen auch zu unserem Erfolg beigetragen. Sein Verhalten gegenueber Mitarbeitern und Vorgesetzten war einwandfrei.

Ich denke, der Grundtenor ist nur ausreichend. Mitarbeiter sind beim Verhalten vor den Vorgesetzten gesetzt. Ich finde keinen Satz hinsichtlich Bedauern des Ausscheidens, es gibt keine Zufriedenheitsklausel und die Bewertung passt in 5 Zeilen.

Ich las, dass man bei unterdurchschnittlicher Beurteilung anfragen kann, warum der Arbeitgeber der Ansicht ist und sollte er dies nicht nachweisen koennen, Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis hat. Ist dieses unterdurchschnittlich? Sollte ich den Schritt gehen?

Vielen Dank im Voraus fuer die Antworten.

Mike

  • Gast
Re: Fragen zum Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 11, 2011, 09:43:51 Vormittag »
Zitat
Fragen zum formalen Aufbau: Ist es die Regel, ...
In einem Abschlusszeugnis ja. Der Schwerpunkt liegt aber imerm auf den aktuelle / zuletzt ausgeführten Tätigkeiten. Wenn man aus einer Funktion mehrere Jahre raus ist, hat man natürlich auch etwas den Bezug dazu verloren.

Zitat
Fragen zum Formulierungen: Zur eigentlichen Bewertung moechte ich wissen, ob diese nicht zu kurz gefasst ist.
Ja, zweifellos, das ist sehr knapp und pauschal

Zitat
Wie ist der Eindruck der Bewertung?
Lücken wirken natürlich immer so wie "nicht der Rede wert. besonders nachteilig sind auffällige Lücken im Schlussabschnitt oder fehlende Angaben zu Erfolgsbeispielen. Die vorhandenen Aussagen sind Note 3-4.

Jeder Arbeitnehmer ist entsprechend § 243 Bürgerliches Gesetzbuch verpflichtet, eine zumindest durchschnittliche Leistung zu erbringen (Note befriedigend). Wenn der Arbeitgeber meint, dass ein Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht gerecht geworden ist (Note 4 und 5), muss er dies nachweisen. Wenn ein Arbeitnehmer meint, dass er besser war als diese rechtliche Verpflichtung (Note 1 oder 2), muss er selbst dies nachweisen. Bei Arbeitszeugnis.de gibt es für solche Fälle umfangreiche Hilfsangebote, die dir vielleicht weiterhelfen.

TS

  • Gast
Re: Fragen zum Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: Februar 12, 2011, 11:16:32 Vormittag »
Das schlimmste in dem Zeugnis ist m.E., dass Probleme mit dem Vorgesetzten erwähnt werden. Da sind viele Unternehmen sehr empfindlich bei Einstellungen. Wie ist es dazu gekommen?

Gruß
TS

Natschi

  • Gast
Re: Fragen zum Arbeitszeugnis
« Antwort #3 am: Februar 12, 2011, 18:12:35 Nachmittag »
Das schlimmste in dem Zeugnis ist m.E., dass Probleme mit dem Vorgesetzten erwähnt werden. Wie ist es dazu gekommen?

Gute Frage. Ehrlich gesagt weiss ich es selbst nicht. Zum einen wollte man nicht, dass ich gehe. Mein Vorgesetzter war sehr ueberrascht, fragte mich, was meine Beweggruende seien, ob ich unzufrieden sei etc. Zum anderen passt dies auch nicht zu meinen Leistungsbeurteilungen. Ich kann mich wirklich an keine Meinungsverschiedenheit erinnern. Ich weiss, dass man mir uebel nahm, dass mein Firmenaustritt ca. 3 Monate nach einer Weiterbildung ueber ca. 2600 Euro stattfand. Zu dem Zeitpunkt hatte ich allerdings noch nicht einmal mein erstes Bewerbungsgespraech gehabt. Ausserdem war das Timing ungeschickt, da im Februar eine Kollegin in Mutterschutz ging und eine weitere ankuendigte, auch schwanger zu sein. Man hatte fuer die Nachfolge der zu dem Zeitpunkt in Mutterschutz gehenden bereits ein halbes Jahr nach einem Nachfolger gesucht und war froh, das Thema abgeschlossen zu haben. Als ich meine Kuendigung uebergab wurde der Unmut geaeussert, nun wieder damit beginnen zu muessen.

Satury78

  • Gast
Re: Fragen zum Arbeitszeugnis
« Antwort #4 am: Februar 13, 2011, 06:52:18 Vormittag »
Zitat
Gute Frage. Ehrlich gesagt weiss ich es selbst nicht.
Also du nennst da eine ganze Reihe von nachvollziehbaren Gründen. Das ist alles nicht deine Schuld, aber das Wohlwollen des Arbeitgebers, das bei einer Zeugniserstellung wichtig ist, leidet natürlich darunter.

Dass eine Arbeitnehmer-Kündigung mit Verärgerung verbunden ist, ist keine Seltenheit. Zum Beispiel weil ein Leistungsträger zur Konkurrenz wechselt und/oder eine schwer zu füllende Lücke hinterlässt, wodurch dem Arbeitgeber ein schwerer Nachteil entsteht. Oft empfinden Arbeitgeber das als undankbar, insbesondere auch dann, wenn- wie in deinem Fall - in die Weiterbildung investiert wurde. Das fließt dann leider oft auch ins Abschlusszeugnis ein, das mitten in der Verärgerungsphase erstellt werden muss. Es ist daher nicht unklug, sich bei jeder passenden Gelegenheit ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen, zum Beispiel bei Aufgaben- oder Vorgesetztenwechsel, spätestens aber dann, wenn man selbst weiß, dass man das Unternehmen verlassen wird. Die Zwischenzeugnisse sind dann verbindliche Vorlagen für ein Abschlusszeugnis.

Nat

  • Gast
Re: Fragen zum Arbeitszeugnis
« Antwort #5 am: Februar 13, 2011, 16:01:08 Nachmittag »
Danke fuer die Erlaeuterung. Ich wollte nun meinen ehemaligen Vorgesetzten kontaktieren und ein Gespraech hinsichtlich der Zeugnisbeurteilung und der Aufgabenbeschreibung fuehren. Meinen Sie, dass wenn es keinen objektiven Grund fuer diese schlechte Beurteilung gibt, sondern sie wirklich auf Veraergerung basiert, ich den Arbeitgeber dazu bewegen kann, eine ordentliche Bewertung abzugeben? Notfalls eben mit einem Anwalt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass obige Gruende standhalten koennen, oder?


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