Autor Thema: Fragen  (Gelesen 3705 mal)

Hazy

  • Gast
Fragen
« am: Juni 17, 2008, 15:55:40 Nachmittag »
Was bedeutet im Zeugnis
- wird von den Kollegen anerkannt (vorgesetze werden nciht erwähnt)?
- keinerlei Berührungsängste?
- gut Kommunikationsfähigkeit?
- engagierte, gessissenhafte und selbständige Arbeitsweise?

Klingt alles harmlos, aber ist es das auch???

Danke

Mike

  • Gast
Re: Fragen
« Antwort #1 am: Juni 18, 2008, 01:55:17 Vormittag »
Zeugnisaussagen zu bewerten, die aus dem Zusammenhang gerisen sind, ohne den ganzen Satz, den Beruf, die Branche, den Beschäftigungszeitraum usw. zu kennen, ist im Grunde Quatsch. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die das Zeugnis auch eingehen muss. Gaaanz allgemein kann man sagen, dass der Ausdruck "...hat keinerlei Berührungsängste" für ein Zeugnis äußerst ungewöhnlich ist. In Zeugnissen ist die Verneinung (keinerlei) von Negativem (Angst) oft dennoch negativ gemeint (z.B. "Ihr Verhalten gab zu Beanstandungen keinerlei Anlass" - aber eben auch  nicht zu Lob...). Wenn die Vorgesetzten im Verhaltensteil gar nicht erwähnt werden ist das sicher auch als Kritik gemeint. Man spricht dann von "beredtem Schweigen" (=nicht der Rede wert). Die anderen beiden Aussagen  sind an sich nicht auffällig, sie bewerten halt die Arbeitsweise und das Gesprächsverhalten. Welcher Note die Aussage zur Arbeitsweise ("engagierte, gessissenhafte und selbständige Arbeitsweise") entspricht könnte man nur sagen, wenn man die vorher genannten Adjektive kennt (z.B. "stets sehrengagierte ... Arbeitsweise").

Hazy

  • Gast
Re: Fragen
« Antwort #2 am: Juni 19, 2008, 09:17:41 Vormittag »
Danke. Zusammenhängende Sätze gibt es noch nicht, da es nur ein Zwischenzeugnis mit eben einzelnen Stichpunkten war und man dieses akzeptieren oder eben auch nicht soll, damit ein Zeugnis ausgestellt werden kann, welches dann ganze Sätze enthält. Jetzt ging es mir nur darum, zu prüfen, ob die Aussagen eben auch eine negative Bedeutung haben können. Danke für den Tipp mit den Verneinungen.

Kalli66

  • Gast
Re: Fragen
« Antwort #3 am: Juni 20, 2008, 13:46:35 Nachmittag »
da es nur ein Zwischenzeugnis mit eben einzelnen Stichpunkten war und man dieses akzeptieren oder eben auch nicht soll, damit ein Zeugnis ausgestellt werden kann, welches dann ganze Sätze enthält.
Meinst du vielleicht "Es ist eine Beurteilung"? Als Vorlage für Zeugnisse werden in der Regel Beurteilungsbögen verwendet, in denen der direkte Vorgesetzte alle relevanten Angaben nur angekreuzt und mit Stichpunkten versieht. Zeugnisse werden in der codierten Zeugnissprache verfasst, Beurteilungen im Klartext.  Daher wäre ein Satz wie "hat keinerlei Berührungsängste" in einer Beurteilung gut, in einem Zeugnis eher schlecht. Was meist weiterhilft ist so früh wie möglich einen Eigenentwurf einzureichen, der bei der Erstellung des Endzeugnisses mit berücksichtigt wird. Mehr Infos fibndest du auf www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php


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