Autor Thema: Geburtsdatum & -ort fehlen  (Gelesen 4351 mal)

Sven

  • Gast
Geburtsdatum & -ort fehlen
« am: Januar 22, 2010, 16:51:41 Nachmittag »
Nach fast 20 Jahren Betriebszugehörigkeit wurde mein Arbeitsverhältnis nun gekündigt und ich wechsel in eine Transfergesellschaft.
Der Wechsel in die Transfergesellschaft erfolgte durch einen Aufhebungsvertrag der zwingend mit einen Arbeitsvertrag der Transfergesellschaft verbunden ist (alles unter Aufsicht der AA).
Mitarbeiter die dem Wechsel in die Transfergesllschaft nicht per Unterschrift zugestimmt haben werden betriebsbedingt gekündigt.
Der Wechsel in die Transfergesellschaft erfolgt somit keinesfalls freiwillig. Aber lieber 12 Monate Transfergesllschaft als sofort ALG1.

1.)
Mein bisheriger, langjähriger Arbeitgeber hat nun "qualifizeirte, berufsfördernde" Zeugisse für alle betroffenen Mitarbeiter ausgestellt.
Jedoch fehlen in allen Zeugnissen das Geburtsdatum, der Geburtsort und ggf. der Geburtsname (bei verheirateten).
Die Personalleitung gab die Auskunft dass diese Daten heute nicht mehr angegeben werden. Dies darf nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Mitarbeiters erfolgen.
Ist diese Aussage korrekt oder müssen jetzt alle (ca. 180) Zeugnisse geändert werden.

2.)
In der Begründung zur Beendigung heißt es (ebenfalls in allen Zeugnissen):
"Aus wirtschaftlichen Gründen wurde das Arbeitsverhältnis mit Hernn XY zu 31.01.2010 im beiderseitigen Einvernehmen beendet."
Trotz Aufhebungsvertrag erfolgte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch keinesfalls freiwillig.
Ist also die Begründung zulässig bzw. kann dies später zu einer Sperre durch die AA führen?

Vielen Dank.

Maggy

  • Gast
Re: Geburtsdatum & -ort fehlen
« Antwort #1 am: Januar 23, 2010, 13:12:00 Nachmittag »
Der Geburtstag wird meist genannt, der Geburtsort aber in der Regel nicht mehr. Es besteht soweit ich weiß keine Pflicht, beides zu nennen. Ähnlich ist es bei dem Geburtsnamen von Verheirateten, das liest man immer seltener ("Frau Erika Meier, geborene Schmid, geboren am 01.01.1960..." .... das liest sich auch ziemlich unrund). Urkundlich relevant ist nur der aktuelle Familienname.

Die offizielle Beschreibung eines Aufhebungsvertrags lautet "im beiderseitigen besten Einvernehmen".  Wenn "beste" fehlt, schränkt dies das Einvernehmen ein, deutet also eher in Richtung Arbeitsgeberentscheidung.  Richtig freiwillig ist aber auch eine "beiderseitige beste" Aufhebung selten, meist wird die Einigung mit einer Abfindung erreicht. Das, was du "nicht freiwillig" nennst, ist also bei den meisten Aufhebungen der Fall. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer letztlich akzeptiert (egal ob freiwillig oder ohne Alternative)  und seine Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag setzt. Eine Arbeitgeberkündigung braucht keine solche Bestätigung.

Ich schreibe das aber nur unter Vorbahalt, sicher findet sich ein Forumleser, der in der Literatur nachschaut, z.B. "Das Arbeitszeugnis" von Heim Schleßmann, das  agt sehr viel zum Zeugnisrecht aus.


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