Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Befähigung: Frau XY hat sich aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe sehr schnell und sicher in ihre Projekte eingearbeitet. Frau XY zeichnete sich durch eine sichere Urteilsfähigkeit aus und konnte durch das Einbringen neuer Ideen zur optimalen Lösung von Projektthemen und Problemen beitragen.
Fachwissen: Sie entwickelte ein sehr gutes Gespür für die Marke und verfügt über umfassende Fachkenntnisse, die sie jederzeit erfolgreich zur Anwendung brachte.
Arbeitsweise: Die ihr übertragenen Projekte und Aufgaben erledigte Frau XY stets verantwortungsbewusst, selbständig ...."
Leistungszusammenfassung: Die ihr übertragenen Projekte und Aufgaben erledigte Frau XY stets verantwortungsbewusst, selbständig und zu unserer vollen Zufriedenheit."
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Dynamische Attribute (engagiert, motiviert, effektiv) fehlen in diesem Abschnitt ebenso wie Aussagen zum Erfolg. Für die Gesamtnote ist die Leistungszusammenfassung (s.o.) entscheidend: "zur vollen Zufriedenheit" =Note 3. Eine veränderte Positionierung des Temporaladverbs "stets" würde die Gesamtnote aufwerten ("...selbständig stets zur vollen Zufriedenheit"=Note 2).
Aber: Ohne Kenntnis der Stelle, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf).