Es ist generell kaum möglich, Zeugnisaussagen ohne Kenntnis der Stelle (Bürokauffrau? Therapeutin? Key Account Managerin?) und der konkreten Aufgaben zuverlässig zu bewerten. Jede Stelle hat ein eigenes Qualifikaitonsprofil.
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Befähigung: Sie hat sich aufgrund ihrer stets guten Auffassungsgabe sich schnell, engagiert und erfolgreich in neue Aufgaben eingearbeitet
Fachwissen: Sie verfügt über solides Fachwissen in ihrem Fachgebiet und kann somit auch neue Fragestellungen souverän in die betrieblichen Zusammenhänge einordnen und mit großer Sicherheit und guter Qualität bearbeiten. Sie hat die ihr gebotenen Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung stets mit gutem Erfolg und zu unserem Vorteil genutzt.
Arbeitsweise: ...und bearbeitet diese vollkommen selbständig, planvoll und systematisch. Ihre Aufgaben erledigt sie stets zuverlässig, mit großer Sicherheit ...
Arbeitserfolg: Die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse liegt dabei weit über den Anforderungen.
Leistungszusammenfassung: Ihre Aufgaben erledigt sie ... zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Verhalten: Aufgrund ihrer sachlichen und zuvorkommenden Art hat sie zu ihren Vorgesetzten und Kollegen ein gutes Verhältnis.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Im Zeugnis fehlen komplett dynamische Attribute wie motiviert, zielorientiert usw., was als "beredtes Schweigen" gedeutet werden kann (unmotivierte Mitarbeiterin, uneffiziente Arbeitsweise). In der Leistungsszusammenfassung ist das "stets" unvorteilhaft positioniert. Würde es heißen "Ihre Aufgaben erledigt sie ... und
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" würde diese Formuilerung der Note 1 entsprechen (sonst 2+). Die Verhaltensaussage ("gutes Verhältnis") entspricht für sich betrachtet nur der Note 3.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de