Autor Thema: HiWi  (Gelesen 3537 mal)

Christian

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HiWi
« am: November 07, 2005, 17:08:44 Nachmittag »
Ich war als wissenschaftliche Hilfskraft (Student) an der Univerität beschäftigt. Meine Bitte um ein Arbeitszeugnis wurde vom Institutsleiter abgelehnt. Begründung: Ich falle nach Runderlaß MWK vom 09.02.1999 nicht unter §61 BAT.
Besteht nicht ab 2003 ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis für alle abhängig Beschäftigten ?

Klaus Schiller

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HiWi
« Antwort #1 am: November 08, 2005, 00:07:59 Vormittag »
Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.

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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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