Autor Thema: Ausbildungsarbeitszeugnis Beurteilung + Korrektur?  (Gelesen 1890 mal)

Capsaicin

  • Gast
Ausbildungsarbeitszeugnis Beurteilung + Korrektur?
« am: Juni 19, 2013, 14:57:38 Nachmittag »
Hallo zusammen,

ich habe meine Ausbildung abgeschlossen und folgendes Arbeitszeugnis erhalten:

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XY zeigte stets großes Interesse an seiner Ausbildung und an allen Aufgaben und Tätigkeiten seines Berufes.

XY erwarb während seiner Ausbildungszeit umfassende und vielfältige Fachkenntnisse, welche XY stets mit Erfolg in den weiteren Ausbildungsprozess und seine tägliche Arbeit einbrachte.

XY Auffassungsgabe befähig XY, auch schwierige Aufgaben schnell zu erfassen.

Trotz der vielen anfallenden Aufgaben und der zusätzlichen Belastung in der Berufsschule war XY jederzeit eine gute Unterstützung für unsere Mitarbeiter.

Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte XY im Wesentlichen gute Arbeitsergebnisse.

Die Ausbildungsleistung von XY haben unseren hohen Erwartungen in bester Weise entsprochen.

Die XY übertragenen Aufgaben erledigte XY stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

XY persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, Kunden und Kollegen war einwandfrei.

Seinen Mitauszubildenden gegenüber verhielt XY sich immer kameradschaftlich und hilfsbereit.

Das Ausbildungsverhältnis von XY endet mit dem heutigen Tage, da wir XY nach Beendigung seiner Ausbildung nicht in ein festes Beschäftigungsverhältnis übernehmen können.

Wir wünschen XY für seinen weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.
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Meine Frage nun an die Experten:
-Wie ist das Arbeitszeugnis zu bewerten?
-Wo sollte ich um Überarbeitung beten?
-Wurden wichtige Inhalte "verschwiegen"?

Gruß

Kalli66

  • Gast
Re: Ausbildungsarbeitszeugnis Beurteilung + Korrektur?
« Antwort #1 am: Juni 19, 2013, 17:02:29 Nachmittag »
Das Zeugnis entspricht keiner einheitlichen Bewertung. Neben guten Aussagen der Note 2 (z.B. "stets zu unserer vollen Zufriedenheit") stehen mehrere befriedigende Angaben (z.B. "XY persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, Kunden und Kollegen war einwandfrei). Einschränkungen wie "erzielte XY im Wesentlichen gute Arbeitsergebnisse" sind natürlich besonders unvorteilhaft und stehen für die Note 5. Einige wichtige Angaben fehlen, z.B. der Dank und ein Bedauern, dass es nicht zur Übernahme kam. Auch ein kleines fehlendes Wort kann die Wertung verändern, z.B. "Wir wünschen XY für seinen weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg". Bei arbeitszeugnis.de gibt es den "Zeugnistest", der kann dir alle Auffälligkeiten aufschlüsseln, damit du zeitnah reklamieren kannst.   


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