Autor Thema: kein fehlerfreies Zeugnis nach gesetzter Frist  (Gelesen 3040 mal)

bubble

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kein fehlerfreies Zeugnis nach gesetzter Frist
« am: Mai 19, 2005, 18:00:58 Nachmittag »
Hallo,

ich habe ca. 1 Jahr telefonisch und per Mail vergeblich versucht ein Arbeitszeugnis bei meinem alten Arbeitgeber zu erhalten. Ich war bei der AG als Student beschäftigt. Den Grund für diese lange Wartezeit sehe ich zum einen an der hohen Arbeitsbelastung meines ehemaligen Abteilungsleiters,  internen Komunikationsproblemen mit der Personalabteilung und meines Fehlers mich solange hinhalten zu lassen.

Vor 4 Wochen habe ich dann schriftlich das Zeugnis eingefordert, dabei habe ich eine Frist von 14 Tagen gesetzt und mir vorbehalten Klage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Das Zeugnis kam dann auch innerhalb der gesetzten Frist. Leider hatte das Zeugnis Rechtschreibfehler.

In einem weiteren Schreiben forderte ich meinen ehemaligen Arbeitgeber auf mir ein fehlerfreies Zeugnis zukommen zu lassen und setzte wieder eine 14 tägige Frist. Dem Schreiben fügte ich eine Kopie des Zeugnisses  mit den makierten Fehlern bei. Ich bekam innerhalb dieser Frist ein weiteres Zeugnis welches jedoch die Fehler immer noch enthielt.

Ich weis nicht wie ich mich nun verhalten soll. Ist es sinnvoll nochmals schriftlich ein fehlerfreies Zeugnis zu verlangen? Sollte ich erneut eine Frist setzen? Oder um eine schriftliche Stellungnahme bitten warum mir erneut ein fehlerhaftes Zeugniss zugesendet wurde.

für sachdienliche Hinweise dankt

bubble

arbeitszeugnis.de

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kein fehlerfreies Zeugnis nach gesetzter Frist
« Antwort #1 am: Mai 19, 2005, 19:16:38 Nachmittag »
Rechtschreibfehler Mängel schmälern immer die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte. Zudem gilt: "Das Zeugnis muss frei sein von orthographischen und grammatikalischen Fehlern" (Urteil des LAG Düsseldorf 23.5.1995 - 3 Sa 253/95).

Wenn Ihr Arbeitgeber einerseits willens, andereseits aber (z.B. aufgrund Überlastung) nicht in der Lage ist, Ihnen ein korrektes Zeugnis zu erstellen, empfehle ich Ihnen die Einreichung einer eigenen unterschriftsreifen Zeugnisfassung.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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