Autor Thema: Könnte man das Arbeitszeugnis noch besser bewerten? Wenn ja, wie?  (Gelesen 1558 mal)

Andreas

  • Gast
Könnte man das Arbeitszeugnis noch besser bewerten? Wenn ja, wie?
« am: September 19, 2017, 14:44:08 Nachmittag »
Ich habe ein Zwischenzeugnis erhalten und wollte fragen, welcher Note dies in etwa entspricht und ob die Bewertung noch besser sein könnte. Falls ja, in welchen Punkten? Was ist Eure Meinung? Ich danke für Eure Rückmeldung.

Auf Grund seiner sehr guten Auffassungsgabe und seines umfassenden Fachwissens hat sich Herr X äußerst schnell in die ihm übertragenen Aufgabengebiete eingearbeitet. Herr X zeichnet sich zudem durch eine sehr selbstständige, lösungsorientierte und systematische Arbeitsweise aus. Er beweist jederzeit große Leistungsbereitschaft, Einsatzfreude und Motivation. Auch in Zeiten hohen Arbeitsanfalls ist er stets sehr belastbar und flexibel einsetzbar. Mit seinen Arbeitsergebnissen sind wir sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht jederzeit vollstens zufrieden.
 
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist stets vorbildlich. Auch gegenüber Kunden tritt er jederzeit äußerst freundlich, zuvorkommend und kompetent auf. 
 
Wir danken Herrn X bereits an dieser Stelle für seine stets hervorragende Mitarbeit. Für seine Zukunft wünschen wir ihm beruflich und privat weiterhin alles Gute.

Kalli66

  • Gast
Re: Könnte man das Arbeitszeugnis noch besser bewerten? Wenn ja, wie?
« Antwort #1 am: September 19, 2017, 23:40:48 Nachmittag »
Das wirkt sehr uneinheitlich:
Auf Grund seiner sehr guten Auffassungsgabe (Note 1)
und seines umfassenden Fachwissens (Note 3)
Er beweist jederzeit große Leistungsbereitschaft, Einsatzfreude und Motivation (Note 2)

Der folgende Satz ist zeigt, dass der Aussteller die Zeugnissprache nicht gut kennt:
"Mit seinen Arbeitsergebnissen sind wir sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht jederzeit vollstens zufrieden."
Die Arbeitsergebnisse sind nur einer von 5 Leistungsaspekten, die bewertet werden. Der Grad der Zufriedenheit soll aber 5 Leistungsaspekte zusammenfassend bewerten, nicht nur einen.
Daher darf die Zufriedenheit nicht (nur) auf die Ergebnisse bezogen werden.
Wichtig wäre auch noch, dass der Beendigungsgrund genannt wird.


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