Guten Tag,
vielleicht kann man mir hier unkompliziert weiterhelfen.
Ich war seit 2000 bei der Gemeinde x beschäftigt. 2008 ließ ich mich wegen der Kinder beurlauben.
Ich lie0 mir ebenfalls zu diesem Zeitpunkt ein Zwischenzeugnis ausstellen. Für alle Fälle.
Dieses entsprach nicht meinen Erwartungen, aber zum damaligen Zeitpunkt widersprach ich diesem nicht.
Ich wollte ja das Arbeitsverhältnis zu meinem Arbeitgeber (auch wenn beurlaubt) nicht dadurch stören.
Durch einen Umzug ging ich 2010 bei der Gemeinde y ein neues Beschäftigungsverhältnis ein.
Bei der Gemeinde x war ich immer noch beurlaubt. Zum Juli 2010 kündigte ich mein Arbeitsverhältnis
bei der Gemeinde x, bei welcher ich ja noch beurlaubt war. Ich bekam ein qualifiziertes Arbeitgeberzeugnis,
welches aber ebenfalls nicht meinen Erwartungen entsprach. Bei einem Korrekturvorschlag meinerseits
wurden nur fehlende Tätigkeiten nachgetragen, der "Bewertungsabschnitt" aber nicht korrigiert.
Aussage von Gemeinde x: ich hätte bereits 2008 meinem Zwischenzeugnis widersprechen müssen, so der
Geschäftsleiter, der damals noch nicht diese Position inne hatte und demnach das Zwischenzeugnis
von seiner Bewertungsfunktion auch nicht korrigieren könne.
Frage: Habe ich dadurch, dass ich meinem Zwischenzeugnis nicht widersprochen habe, einen Korrekturanspruch
auf mein Arbeitgeberzeugnis verwirkt? Allein die Tatsachen, dass ich durch einen damaligen Widerspruch
das Verhältnis zum Arbeitgeber u. U. gestört gewesen wäre, da ich ja nur beurlaubt gewesen bin.
Vielen Dank schon einmal im voraus.
Miriam