Autor Thema: Kündigung während der Probezeit - Meinung erbeten  (Gelesen 6531 mal)

Cassandra

  • Gast
Kündigung während der Probezeit - Meinung erbeten
« am: August 03, 2006, 22:54:38 Nachmittag »
Frau B. war vom 01.01.06 bis zum 30.04.06 als Sekretärin beschäftigt.
Ihr Aufgabenbereich umfasste ... (es folgt eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben, ca. 1/2 Seite umfassend, jedoch keine Bewertung !)

Ihr Verhalten gegenüber den Vorgesetzten war stets korrekt. Sie besitzt eine gleichbleibende freundliche und hilfsbereite Art gegenüber Mitarbeitern, Bewohnern und Angehörigen.

Frau B. versuchte sich in der kurzen Zeit mit den Zielen des Trägers der Einrichtung zu identifizieren und dessen Auftrag mit zu tragen.

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen endet das Arbeitsverhältnis zum 30.04.06.

Wir wünschen Frau B. für Ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Demel

  • Gast
Kündigung während der Probezeit - Meinung erbeten
« Antwort #1 am: August 04, 2006, 02:03:47 Vormittag »
:oops: Das ist leider mangelhaft (Note5) - aber deutlich. Nicht nur wegen der unvorteilhaften Aussagen, die da sind, sondern auch wegen den vielen wichtigen Dingen, die verschwiegen werden.
Zum Duchprüfen empfehle ich dir die Checkliste:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.

Cassandra

  • Gast
Kündigung während der Probezeit
« Antwort #2 am: August 04, 2006, 09:10:35 Vormittag »
Danke für die Antwort.

Welche wichtige Aussage sollte auch in Anbetracht der kurzen Beschäftigungszeit (4 Monate) im Zeugnis nicht fehlen?

Wie sind die Sätze zu verstehen:
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war stets korrekt. Sie besitzt eine gleichbleibende freundliche und hilfsbereite Art gegenüber Mitarbeitern, Bewohnern und Angehörigen. ?

Ich finde es grauenhaft. Eure Meinung ist mir wichtig.
Danke!

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Kündigung während der Probezeit - Meinung erbeten
« Antwort #3 am: August 04, 2006, 16:16:20 Nachmittag »
Auch bei nur kurzer Beschäftigungszeit sollte das Zeugnis auf die wesentlichen Faktoren eingehen, das sind - die Leistung betreffend -

das Engagement
die Fähigkeiten
das Wissen
die Arbeitsweise
die Gesamtnote (z.B. Alle Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit")
 
Das Verhaltensattribut "korrekt" (im Sinne von "keine besonderen Vorkomnisse") ist deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Ein "korrektes“ Verhalten erfüllt nur Mindestanforderungen und entspricht daher der Note 3-4.  

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Betsey

  • Gast
LZAMdgRXhgQSAbQmD
« Antwort #4 am: Juli 11, 2011, 08:08:28 Vormittag »
Kudos! What a neat way of thniknig about it.

Rita

  • Gast
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« Antwort #5 am: Juli 11, 2011, 12:46:23 Nachmittag »
Great hmaemr of Thor, that is powerfully helpful!

Blessing

  • Gast
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« Antwort #6 am: Juli 11, 2011, 16:20:04 Nachmittag »
No more s***. All posts of this qaultiy from now on

Etty

  • Gast
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« Antwort #7 am: Juli 12, 2011, 18:40:51 Nachmittag »
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Meadow

  • Gast
yIyezhWPNruZ
« Antwort #8 am: Juli 12, 2011, 19:29:57 Nachmittag »
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