Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 3443 mal)

Sternchen

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: Oktober 28, 2005, 00:30:14 Vormittag »
guten tag,

ich hätte ein paar fragen...

ich habe als stellvertretende shopleiterin einer boutique gearbeitet. zwei monate bevor ich gekündigt habe, hat mein direkter vorgesetzter (shopleiter) gekündigt. Mir würde sein job angeboten, ich habe ihn aber abgeleht weil ich mich im ausland weiterbilden wollte und aus diesem grund dann auch gekündigt habe.
ich habe den laden zwei monate alleine geschmissen und musste ausserdem noch die neue shopleiterin einarbeiten. nun meine fragen...

-kann ich verlangen, dass in meinem arbeitszeugnis steht, dass ich zwei monate shopleiterin war, oder ist das normal wenn man stellvertretung ist.
-kann ich verlangen, dass erwähnt wird, dass mir die stelle angeboten wurde, und wenn ja, wie formuliert man das?


ausserdem wird in meinem zeugnis kaum was über mein führungsverhalten erwähnt ausser:

..".Personlaführung bei Abwesenheit des Shopleiters"
(aber die hatte ich doch auch wenn er da war?!?)

"Ihre Arbeitskollegen sowie die Vorgesetzten schätzten Frau XY wegen ihrer hilfsbereiten Wesensart."
(müssten die Vorgesetzten nicht zuerst stehen, wären es nicht mitarbeiter statt kollegen, erwähnt man die anzahlt und sollten nicht mehr adjektive da stehen?!?)

was bedeutet das und wie kann man's ändern?


besten dank

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Oktober 28, 2005, 12:36:03 Nachmittag »
Bitte beachten Sie: Fragen zum Zeugnisrecht kann und darf Ihnen nur ein Anwalt im Rahmen einer kostenpflichtigen Rechtsberatung beantworten. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.
Wir können Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
Alle Antworten erfolgen daher nur in allgemeiner Form

-kann ich verlangen, dass in meinem arbeitszeugnis steht, dass ich zwei monate shopleiterin war, oder ist das normal wenn man stellvertretung ist.
Zitat:
Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Zeugnis hat der Arbeitgeber einen weit geringeren Beurteilungsspielraum als bei der Leistungsbewertung. Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig (z.B. auch Beratertätigkeit gegenüber ausländischen Konzernstellen sowie Aufgaben als Stellvertreter des Abteilungsleiters) und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. - Urteil des BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75


kann ich verlangen, dass erwähnt wird, dass mir die stelle angeboten wurde, und wenn ja, wie formuliert man das?
1. Es obliegt dem Arbeitgeber, das Zeugnis zu formulieren. Soweit er die Grundsätze der Wahrheit und des verständigen Wohlwollens beachtet, ist der Arbeitgeber sowohl in der Wortwahl als auch Satzstellung frei. Urteil des LAG Düsseldorf 2.7.1976 - 9 Sa 727/76
2. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann. - LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90


ausserdem wird in meinem zeugnis kaum was über mein führungsverhalten erwähnt ausser:
..".Personlaführung bei Abwesenheit des Shopleiters"
(aber die hatte ich doch auch wenn er da war?!?)

Dies ist nur eine Aufgabe, keine Wertung. Die Führungsleistung sollte natürlich bewertet werden, andernfalls kann dies als "beredtes Schweigen" gedeutet werden (Note mangelhaft).

"Ihre Arbeitskollegen sowie die Vorgesetzten schätzten Frau XY wegen ihrer hilfsbereiten Wesensart."
(müssten die Vorgesetzten nicht zuerst stehen, wären es nicht mitarbeiter statt kollegen, erwähnt man die anzahlt und sollten nicht mehr adjektive da stehen?!?)

Werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt, gilt dies als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten. Natürlich kann die Ausage deutlich aufgewertet werden.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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