Ja, da stimmt eine ganze Menge nicht.
Frau X, geboren am XX, war vom 19. März 1993 bis 31. März 2007
Das ist eine sehr lange Zeit, umso wichtiger ist es, dass das Zeugnis eine verdiente Wertschätzung zum Ausdruck bringt.
...und deren einwandfreie Wiedergabe über die EDV-Anlage
...durch korrektes Drücken der Buchstaben auf der Tastatur.Ich finde, da gehst du etwas zu sehr ins Detail. Wichtig ist, dass durch die Aufgabenbeschreibung eine hohe Eigenverantwortung betont wird.
• Erstellen von Honorarangeboten
• Schreiben von Berichten
Alle Aufgaben sollten einheitlich angegeben werden, es muss also z.B. "Erstellung von Honorarangeboten" heißen.
• Telefonzentrale
Das ist keine Aufgabe
Für diese Aufgaben standen ihr entsprechende EDV-Programme (MS Word, MS Works, AVA, Build Up, Outlook Express) zur Verfügung.
Man hat dir also EDV-Programme zur Verfügung gestellt... Das ist im 21. Jahrhundert eigentlich nicht der Rede wert. Ist das in deiner Firma ungewöhnlich??!
Da Frau X über umfassende Computerkenntnisse verfügt, konnte sie diese Programme zu unser vollsten Zufriedenheit einsetzen.
Weitergehende Kenntnisse hast du nicht? Und ganz wichtig: die vollste Zufriedenheit nur einmal und nur bei der Gesamtnote verwenden, am Ende des Leistungsteils!!!
Frau X erledigte ihre Aufgaben zu jeder Zeit selbstständig, zügig und mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit.
Ihre Arbeitsweise war jederzeit in höchstem Maße geprägt von Zuverlässigkeit, Systematik und Effizienz.
Diese beiden Sätze sind gleichbedeutend, hier wiederholt sich die Bewertung und macht umso deutlicher, das der Aussteller nicht wirklich weiß, was er da schreibt.
Aus gesundheitlichen Gründen des Geschäftsführers
Das ist nix korrektes Deutsch.
Wir haben Frau X als eine sehr engagierte Mitarbeiterin kennen- und schätzen gelernt,
Das ist eine Leistungsbewertung, die gehört nicht in den Schlussteil. Außerdem wurde die Arbeitsbereitschaft bereits weiter oben bewertet. Und "kennen gelernt" solltest du vermeiden, dazu gibt es ja ein Urteil des LAG Hamm (wir haben sie als ... kennen gelernt = aber sie kann es nicht wirklich).
danken ihr für ihre wertvolle Mitarbeit
Das ist bestenfalls Note 3
wünschen ihr alles Gute und viel Erfolg
Den sie bisher nicht hatte?
20. März 2007
Gab es eine gerichtliche Auseinandersetzung? Der Eindruck entsteht, wenn das Zeugnis erst so spät ausgestellt wird. Üblich ist eine Rückdatierung auf den letzten Arbeitstag.
Was noch auffällt: Die Struktur ist ziemlich querbeet. Eigentlich sollten die Aspekte der Bewertung aufeinander aufbauen (theoretische und praktische Aspekte) und den Höhepunkt in der Bewertung des Erfolges finden, der hier ebenso komplett fehlt wie die Fähigkeiten (bei Sekretärinnen sind vor allem die Belastbarkeit und Stressstabilität sowie das Organisationsvermögen wichtig).
Ich würde das Zeugnis als Großbaustelle bezeichnen und dir empfehlen, es bei einem Profi umschreiben zu lassen. Du findest dazu einige Anbieter im Netz, bei arbeitszeugnis.de kostet es z.B. 79 Euro, siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php (das soll aber keine Schleichwerbung sein)