Autor Thema: nett gemeint aber doch formal fehlerhaft?  (Gelesen 2490 mal)

FrauB

  • Gast
nett gemeint aber doch formal fehlerhaft?
« am: Februar 11, 2007, 22:10:51 Nachmittag »
Wie würdet ihr folgendes Arbeitszeugnis beurteilen?

Arbeitszeugnis für Frau XY
Frau Y hat an der LMU München einige Semester in meinen Seminaren studiert und war denn vom 01.02.2005 bis zum 31.03.2006 bei mir als studentische Hilfskraft beschäftigt. Ihre Arbeitsleistungen waren so gut, dass ich sie auch noch von der Universität Mainz aus vier Monate beschäftigt habe (vom 01.04.2006 bis 31.07.2006).

Ihre Aufgaben umfassten folgende Tätigkeitsfelder:
- die quantitative (SPSS/Excel) und qualitative Auswertung einer Befragung zum Sprachgebrauch von Studierenden
- die Zusammenstellung und frafische Präsentation von Forschungsergebnissen
- umfangreiche Literaturrecherchen
- organisatorische Tätigkeiten im Rahmen der Professur
- vielfältige Zuarbeiten zur Erstellung von Vorlesungsskripten.

Frau Y ist in dieser Zeit eine aufmerksame, vielseitig kundige, überaus verlässliche Mitarbeiterin gewesen, die sowohl durch ihre kontinuierlichen Leistungen wie in ihrem persönlichen Umgang überzeugt hat. Ich bedauere es sehr, sie nach meinem Wechsel an die Universität Mainz nicht länger weiterbeschäftigen zu können und wünsche ihr für ihren weiteren beruflichen Weg viel Glück!

Prof. Dr. AB

Stefan68

  • Gast
nett gemeint aber doch formal fehlerhaft?
« Antwort #1 am: Februar 13, 2007, 12:15:26 Nachmittag »
Das ist sicher gut gemeint, aber sehr knapp. Hier werden Leistung und Verhalten in einem (!) einzigen Satz zusammengefasst. Viele wichtige Angaben fehlen, z.B. zur Motivation, zu Fähigkeiten, zum Wissen usw und auch die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit.
Auch der obligatorische Dank sollte keinesfalls fehlen.

Zum Vergleich: Der Leistungsteil eines wohl geordneten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens. Eine pauschale Aneinanderreihung von Schlagworten ohne Rücksicht auf die strukturelle Zuordnung ist keine angemessene Würdigung überdurchschnittlicher Leistungen.


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