Autor Thema: Unterschrift von Prokuristin ausreichend?  (Gelesen 1991 mal)

Sandra

  • Gast
Unterschrift von Prokuristin ausreichend?
« am: Februar 12, 2007, 11:45:16 Vormittag »
Vorgeschichte:
Ich habe ein Volontariat bei einer TV-Produktionsfirma absolviert, das ich nach 4 Monaten freiwillig beendet habe, weil ich mit dem Führungsstil des Chefs (Tyrann) nicht zurechtkam. Bei der Kündigung habe ich ihm ins Gesicht gesagt, dass ich seinen Führungsstil nicht akzeptieren könne und auch die Kommunikation mit im mangelhaft gewesen sei.

Daraufhin bekam ich ein Zeugnis, das ca. der Note 3 entsprach. Ich habe mich beschwert und ein neues Zeugnis bei der Prokuristin eingefordert mit Begründungen, warum mir ein sehr gutes Zeugnis zusteht.

Zum Zeugnis:
Das neue Zeugnis ist nun sehr überschwänglich. Kann sich hinter sehr lobenden Formulierungen ("Sie erledigte alle ihr übertragenen Aufgaben stets sehr zuverlässig und zu unserer vollsten Zufriedenheit. Ihre Arbeit wurde selbst von Auftraggebern und Sender explizit gelobt", „Wir danken Frau X für ihre stets hervorragenden Leistungen") auch etwas negatives verbergen?

Außerdem wurde das Zeugnis nur von der Prokuristin, nicht von Chefredakteur oder dem Geschäftsführer unterschrieben. Das erste Zeugnis, hatte noch eine Unterschrift vom Chefredakteur.

Ist es negativ, wenn nur die Prokuristin das Zeugnis unterschreibt?

Stefan68

  • Gast
Unterschrift von Prokuristin ausreichend?
« Antwort #1 am: Februar 13, 2007, 13:15:31 Nachmittag »
Natürlich kann auch die Prokuristin unterschreiben, dafür hat sie ja die Prokura ("Handlungsvollmacht"). Ob das Zeugnis insgesamt glaubwürdig ist kann man anhand einzelner Auszüge nicht sagen.
Aber lass sich auch nicht blenden, ein Satz wie  "Sie erledigte alle ihr übertragenen Aufgaben stets sehr zuverlässig und zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist auch nicht optimal. Nur die "übertragenen Aufgaben"? Und das "stets" bezieht sich nur auf "zuverlässig", muss aber für die Note 1 direkt vor der "vollsten Zufriedenheit" stehen.


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