Mehrere Aussagen aber auch einige Unvollständigkeiten erwecken den Eindruck, dass es sich um ein weit unterdurchschnittliches Zeugnis handelt (Note 5). Hier zählen u.a.:
Kurz nach seinem Lehrabschluss bekundete er bei uns noch einige Anlaufschwirigkeiten.In der zu positiver Ausdrucksweise verpflichteten Zeugnissprache ist offene Kritik immer ein Hinweis auf mangelhafte Leistungen.
Er hat aber selbst die Situation erkannt und arbeitet zügig an deren Aufbearbeitung (= er hat immer noch nicht das erforderliche Niveau erreicht).
Zu Kolleginnen und Kollegen pflegt er ein offenes kollegiales Verhältnis. (und wie ist das Verhalten zu Vorgesetzten???)
Er wird zweifellos seine Weg machen. (Bildhafte Ausdrücke wirken in Zeugnisses schnell ironisch, die Sprache sollte immer sachlich sein).
Im Zeugnis fehlen weitere unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben. Insbesondere fehlen komplett dynamische Attribute (motiviert, effizient) und die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die eine Gesamtnote nicht zugeordnet werden kann. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten wie gesagt als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php