Autor Thema: Schlechtes Praktikumszeugnis! Welche Möglichkeiten?  (Gelesen 5218 mal)

gast

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Schlechtes Praktikumszeugnis! Welche Möglichkeiten?
« am: November 09, 2005, 00:20:55 Vormittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

vor Kurzem habe ich mein Praktikumszeugnis, das ich im Rahmen meiner Umschulung zur Siebdruckerin gemacht habe, erhalten. (3 Monate)
Aufgrund häufiger, krankheitsbedingter Fehlzeiten (alle mit ärztlichem Attest) fiel das Zeugnis nicht wie erwartet und auch verdient aus.
Meine Leistungen wurden mir jedoch von der ausgebildeten Mitarbeiterin, die mich betreute immer als sehr gut bestätigt.
Auch waren diese Fehlzeiten nicht so überwiegend, als dass mich die Firma nicht hätte beurteilen können.

Jetzt, da ich mich bewerben möchte, steht mir das ausgestellte Zeugnis sehr im Weg, da es das einzige ist, das ich im Rahmen dieser Tätigkeit aufzuweisen habe.
Auch kann ich als Laie nicht beurteilen, welche Gesamtnote dieses Zeugnis ausstellt. Mir ist jedoch bewusst, dass eine Erwähnung der Fehlzeiten nicht rechtens ist und der Praktikumsgeber verpflichtet ist, meine Arbeit objektiv und nicht persönlich zu bewerten.

Sie würden mir sehr weiterhelfen, wenn Sie mir einen kurzen Überriss der Beurteilung nennen könnten.

                                                                                    18.10.2005

Zeugnis

Frau XY, geb. 21.01.1983 hat in der Zeit vom 18.07. bis 17.10.2005 bei uns ein Praktikum als Siebdruckerin absolviert.

Sie bekam Einblick in alle anfallenden Tätigkeiten in der Siebdruckerei, wie Lithos in Siebe kopieren, Siebe be- und entschichten. Druck am Thieme-Siebdruck-Halbautomaten auf PVC-Folien, an der Svecia- mit UV-Trocken-Anlage. Weiterverarbeitung an der Schneidemaschine und dem Verpacken der Kundenaufträge. Sie bekam kurz Einblick in die Druckvorbereitung. Sie hat Arbeiten eigenständig ausgeführt.

Sie hat sich bemüht, die ihr aufgetragenen Arbeiten gewissenhaft zu erledigen. Leider war sie aus Krankheitsgründen sehr oft abwesend. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei.

Wir wünschen Frau XY für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.

Hochachtungsvoll

Unterschrift
DruckzentrumXY

Hinzufügen möchte ich noch, dass das Zeunis nicht auf normalem Firmenpapier gedruckt wurde, sondern auf einem Auftragspapier, auf dem rückseitig die Vertragsklauseln der Firma stehen. Auf der Vorderseite steht links oben meine Anschrift, die darauf schließen lässt, dass mir das Zeugnis zugeschickt wurde. Ebenso ist dies aus den Knicken ersichtlich, die das Zeugnis durch das Zusammenfalten erhalten hat.

Das Zeugnis wurde zwar vom Chef mit seinem Namen unterzeichnet, ist aber nur mit dem Firmennamen (DruckzentrumXY) unter der Unterschrift unterschrieben.
Ebenso auffällig ist, dass das Zeugnis nicht richtig datiert ist. Das Praktikum ging bis zum 28.10.05 und die nicht erwähnten 10 Tage waren regulärer Urlaub.

Mir stellen sich nun folgende Fragen:

Da meine Arbeit wirklich immer mit 'sehr gut' zu bewerten wäre, möchte ich das Zeugnis nun neu aufsetzen und zurücksenden, was mir auch von der Firma schon angeboten wurde.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass diese mit meiner eigenen Beurteilung konform gehen würden.

Habe ich das Recht, das Zeugnis so lange einzufordern, bis es meinen Vorstellungen entspricht?
Ist in einem Praktikumszeugnis ein Dank üblich?
Haben die vielen Absätze eine Bedeutung?
Welche Gesamtnote ergibt sich aus dem Geschriebenen?
Fehlen im Zeugnis nicht eigentlich bestimmte Teilbewertungen?
Ist es korrekt mit dem Firmennamen die eigene Unterschrift zu unterzeichnen?
Habe ich vor Gericht eine Chance, falls es so weit kommt?
Wenn ja, wie lange kann es dauern, bis ich ein neues Zeugnis erhalte?

Ich bedanke mich im Voraus.

M.-L.H.

Klaus Schiller

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Schlechtes Praktikumszeugnis! Welche Möglichkeiten?
« Antwort #1 am: November 09, 2005, 23:33:14 Nachmittag »
Hinzufügen möchte ich noch, dass das Zeunis nicht auf normalem Firmenpapier gedruckt wurde, sondern auf einem Auftragspapier, auf dem rückseitig die Vertragsklauseln der Firma stehen. Auf der Vorderseite steht links oben meine Anschrift, die darauf schließen lässt, dass mir das Zeugnis zugeschickt wurde. Ebenso ist dies aus den Knicken ersichtlich, die das Zeugnis durch das Zusammenfalten erhalten hat.
Ich zitiere aus unserer Urteilsdatenbank:
Ein Arbeitszeugnis ist auf einem ordentlichen Firmenbogen, in welchem das Anschriftenfeld nicht ausgefüllt ist, in ungefaltetem Zustand auszustellen. - LAG Hamburg 7.9.1993 - 7 Ta 7/93

Hierzu das BAG:
Faltet der Arbeitgeber den Zeugnisbogen, um ihn in einem Umschlag kleineren Formats unterzubringen, ist das nicht zu beanstanden. Arbeitszeugnisse werden häufig gefaltet übersandt. Oft geschieht das auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers. Eine allgemeine Übung, Zeugnisse grundsätzlich in einer Versandtasche DIN A4 mit gesteiftem Rücken zu versenden, besteht nicht. Das Originalzeugnis muss aber kopierfähig sein und die Knicke dürfen nicht auf den Kopien abzeichnen, z.B. durch Schwärzungen. - BAG 21.9.1999 - 9 AZR 893/98

Das Zeugnis wurde zwar vom Chef mit seinem Namen unterzeichnet, ist aber nur mit dem Firmennamen (DruckzentrumXY) unter der Unterschrift unterschrieben.
Unterzeichner eines Zeugnisses sollten durch maschinenschriftliche Ergänzungen namentlich sowie in Ranghöhe und Kompetenz identifizierbar sein.

Ebenso auffällig ist, dass das Zeugnis nicht richtig datiert ist. Das Praktikum ging bis zum 28.10.05 und die nicht erwähnten 10 Tage waren regulärer Urlaub.
Ein Zeugnis sollte auf den letzten offiziellen Arbeitstag datiert sein.

Mir stellen sich nun folgende Fragen:
Da meine Arbeit wirklich immer mit 'sehr gut' zu bewerten wäre, möchte ich das Zeugnis nun neu aufsetzen und zurücksenden, was mir auch von der Firma schon angeboten wurde.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass diese mit meiner eigenen Beurteilung konform gehen würden.

Die einzige wertende Aussage erfolgt zur Gewissenhaftigkeit und entspricht der Note "mangelhaft" (hat sich bemüht = hat es nicht geschafft). Die zahlreichen fehlenden Aussagen müssen ebenfalls mit der Note mangelhaft bewertet werden ("beredtes Schweigen"). Auch der Hinweis auf die Fehlzeiten ist als deutliche Kritik zu verstehen. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

 
Habe ich das Recht, das Zeugnis so lange einzufordern, bis es meinen Vorstellungen entspricht?
Die Leistungsbewertung nimmt der Arbeitgeber vor. Welche Aussagekraft sollte es haben, wenn sich jeder Arbeitnehmer ein Zeugnis "wünschen" kann?! Bei einer unterdurchschnittlichen Wertung muss der Arbeitgeber allerdings nachweisen, dass diese Einschätzung berechtigt ist, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Ist in einem Praktikumszeugnis ein Dank üblich?
Ein Dank ist nicht erforderlich.

Habe ich vor Gericht eine Chance, falls es so weit kommt?
Wenn ja, wie lange kann es dauern, bis ich ein neues Zeugnis erhalte?
Informationen hierzu finden Sie im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Ggf. genügt Ihnen auch ein "einfaches Zeugnis" ohne Wertung, da Sie das Praktikum im Rahmen der Umschulung absolviert haben. Hier ist also weniger die Leistung entscheidend, sondern nur die Absolvierung.

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel) oder über ein Onlineformular stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

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Re: Schlechtes Praktikumszeugnis! Welche Möglichkeiten?
« Antwort #2 am: Januar 14, 2009, 20:16:59 Nachmittag »
Ich weiß nicht, wie häufig Du krank warst, aber einen guten Eindruck macht das nie!!!
Vor allem nicht während eines dreimonatigen Praktikums. Und Atteste sind so einfach zu bekommen wie Herpes beim Knutschen.
Auch wenn Deine Arbeit sonst ok war, hätte ich Dir ohne mit der Wimper zu zucken auch ein schlechtes Zeugnis ausgestellt.


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