Autor Thema: Schlussformulierung  (Gelesen 6451 mal)

HorstM

  • Gast
Schlussformulierung
« am: Mai 25, 2007, 14:19:31 Nachmittag »
Hallo,

ich habe soeben ein Arbeitszeugnis bekommen, mit dem ich zufrieden bin. Allein die Schlussformel hat mich etwas stutzig gemacht. Dort steht:

Zitat
Herr M. verläßt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihm auf seinem weiteren beruflichen und privaten Lebensweg viel Glück und Erfolg

<Stadt>, den 22.05.2007


Zunächst fällt auf, dass am Ende der Punkt fehlt und man "verlässt" mit zwei 's' statt mit 'ß' schreibt. Dazu scheint mir die Schlussformel ziemlich undankbar. Wie wirkt sich so etwas auf das Gesamtzeugnis aus?

Vielen Dank für jeden Hinweis

Maggy

  • Gast
Schlussformulierung
« Antwort #1 am: Mai 27, 2007, 15:06:03 Nachmittag »
Ohne Dank und Bedauern ist auch das beste Zeugnis nichts wert. Diese Auslassungen sind für Unternehmen eine beliebte Möglichkeit, sich von einem ansonsten guten Zeugnis indirekt zu distanzieren. Vielleicht hattet du aufgrund hoher Leistungen ein Anrecht auf ein gutes Zeugnis, aber man war über irgendetwas sehr verärgert?

Viel Glück" klingt auch tückisch, reichen die Leistungen denn nicht aus, so dass du Glück benötigst? Warum heißt es nicht "weiterhin viel Erfolg?! Hattest du bisher keinen Erfolg?  

Vielleicht hat das Zeugnis auch noch andere versteckte Hinweise?  Hast du den restlichen Text schon mit der Checkliste geprüft? Siehe http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php

Katrin62

  • Gast
Schlussformulierung
« Antwort #2 am: Mai 28, 2007, 12:07:48 Nachmittag »
Stimmt das Ausstellungsdatum mit dem letzten Arbeitstag überein? Hast du das Unternehmen mitten im Monat (22.05.2007) verlassen?  Das wäre ein Hinweis auf eine fristlose Kündigung.

HorstM

  • Gast
Schlussformulierung
« Antwort #3 am: Mai 28, 2007, 14:44:47 Nachmittag »
Ich habe das Unternehmen zum 30.06. verlassen, aber ich hatte noch sehr
viel Resturalub vom letzten Jahr, so dass ich bereits ab dem 22.05. nicht mehr da war.

Die Geschäftsführung war verärgert darüber, dass ich (a) für sie so kurzfristig (aufgrund des Resturlaubs) gegangen bin und (b) überhaupt gekündigt habe, wo man doch immer so gut zu mir war.

Von einer fristlosen Kündigung kann auf jeden Fall keine Rede sein, denn ich habe selbst gekündigt.

Wenn ich die Antworten (für die ich mich sehr herzlich bedanken möchte) nun richtig verstanden habe, wird dieses Zeugnis bei Bewerbungen den Eindruck erwecken, dass man mich so schnell wie möglich loswerden wollte und ich ziemlich unfähig bin, auch wenn vorher in Bezug auf meine Leistungen von "sehr guten Arbeitsergebnissen zu unserer vollsten Zufriedenheit" die Rede ist. Ist das so richtig? Oder wird 'nur' der Eindruck erweckt, dass die Geschäftsführung sehr verärgert ist?

Vielen Dank für jeden Hinweis

Mike

  • Gast
Schlussformulierung
« Antwort #4 am: Mai 28, 2007, 22:08:01 Nachmittag »
Interessanter Fall. Die verfrühte Ausstellung und die fehlende Dankes- und Bedauernsaussage lassen genau das vermuten , was du beschreibst: Plötzliches/ überraschendes Ausscheiden des Arbeitnehmers und deshalb Verärgerung beim Arbeitgeber.

Normalerweise wird ein Zeugnis erst am letzten offiziellen Arbeitstag ausgestellt und ausgehändigt, denn es könnte durchaus sein, dass in den letzten Wochen/ Monaten der Rest-Urlaubszeit noch etwas geschieht, was zeugnisrelevant wäre.
Z.B.: man benötigt die Hilfe des Arbeitnehmers, aber obwohl der Arbeitsvertrag noch nicht beendet ist weigert er sich mit Verweis auf seinen Urlaub. Das wäre sehr illoyal.

Wenn du den Arbeitgeber nicht mehr dazu bewegen kannst, das zu ändern (vielleicht kennst du jemanden, der ein gutes Wort für dich einlegen kann?), solltest du auf entsprechende Fragen bei Bewerbungsgesprächen ("Was was da los?") vorbereitet sein.

HorstM

  • Gast
Schlussformulierung
« Antwort #5 am: Mai 29, 2007, 12:57:53 Nachmittag »
Lohnt es sich in einem solchen Fall, das Arbeitszeugnis überhaupt einer Bewerbung beizulegen? Mir scheint es fast, als sei die abschließende Bewertung derart katastrophal, dass man damit nur verlieren kann.

Mike

  • Gast
Schlussformulierung
« Antwort #6 am: Mai 29, 2007, 13:49:02 Nachmittag »
Katastrophal würde ich das nicht nennen. Es wär natürlich besser gewesen, im Interesse eines guten Zeugnisses möglichst versöhnlich auszuscheiden und Ärger zu vermeiden, aber hinterher ist man immer klüger. Wenn du das Zeugnis nicht dazu legst, wird man von einem mangelhaften Zeugnis ausgehen, das wäre viel schlimmer. Bei dir geht es ja scheinbar nur um den Schlussteil. Ich würd aber an deiner Stelle doch mal den Versuch starten und um Ergänungen bitten. Zwar besteht kein "Anspruch auf Dankbarkeit", aber du könntest auf folgendes Urteil verweisen:

Zitat
Arbeitnehmer haben regelmäßig einen Anspruch auf Aufnahme einer so genannten Dankes- und Zukunftsformel in das qualifizierte Zeugnis nach § 630 S.2 BGB. Das Fehlen einer derartigen Formel kann einen ansonsten positiven Gesamteindruck entwerten und damit das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers gefährden. Etwas anderes kann nur ausnahmsweise gelten, wenn triftige Gründe gegen die Aufnahme der Dankes- und Zukunftsformel in das Zeugnis sprechen. Dies muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen. - ArbG Berlin 7.3.2003, 88 Ca 604/03
(Anmerkung: Das LAG Berlin setzt sich mit dieser Entscheidung in Widerspruch zu dem Urteil des BAG vom 20.2.2001 (Az.: 9 AZR 44/00). Das BAG hatte damals entschieden, dass Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nicht mit derartigen Dankes- und Zukunftsformulierungen abschließen müssen.)


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