Autor Thema: Selbstkündigung - 2 Arbeitszeugnisse - Verständnisfrage  (Gelesen 4759 mal)

Jayson

  • Gast
Selbstkündigung - 2 Arbeitszeugnisse - Verständnisfrage
« am: März 21, 2013, 15:37:12 Nachmittag »
Hallo zusammen,

ich habe lediglich eine Frage.

Wenn man via Personaldienstleister einem Unternehmen überlassen wurde,
dann beim Personaldienstleister SELBST kündigt, dann 2 Arbeitszeugnisse erhält,

- 1 vom Personaldienstleister
- 1 vom Unternehmen wo man fast 2 Jahre gearbeitet hat

muss dann der Fakt der Selbstkündigung bei beiden Zeugnissen enthalten sein
oder reicht es aus, wenn dies lediglich im Zeugnis des Personaldienstleisters steht ?

--------
In meinem Fall ist Letzteres aktuell und das Unternehmen weigert sich
den Fakt, der bei einem normalen Arbeitsverhältnis ein MUSS wäre, im Arbeitszeugnis
niederzuschreiben.

Das habe ich nun 1 Jahr nach meiner Selbstkündigung entdeckt und ich frage mich
ob das der Grund ist wieso ich keine Anstellung mehr finde, weil ich stets
beide Zeugnisse als Attachments versendete.

Ferner lässt dies Schlüsse über eine Mutwilligkeit zu etc pp. aber das ginge jetzt zu tief
ins Detail.









Jayson2

  • Gast
Re: Selbstkündigung - 2 Arbeitszeugnisse - Verständnisfrage
« Antwort #1 am: März 21, 2013, 15:38:53 Nachmittag »
Hab ich doch vor lauter Aufregung vergessen mich für kompetente Antworten zu bedanken. :)

mfg

jayson

Kalli66

  • Gast
Re: Selbstkündigung - 2 Arbeitszeugnisse - Verständnisfrage
« Antwort #2 am: März 21, 2013, 16:47:43 Nachmittag »
Bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht das Arbeitsverhältnis nur mit der Zeitarbeitsfirma. Das ist der Arbeitgeber, der stellt auch das Zeugnis aus. Man hat keinen Anspruch auf ein Zeugnis vom Kunden der Zeitarbeitsfirma. Natürlich ist es schön, wenn das Unternehmen, bei dem man eingesetzt war, auch ein Zeugnis oder eine Empfehlung ausstellt, aber dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. An sich reicht es aus, wenn in einem der beiden Zeugnisse die Arbeitnehmerkündigung erwähnt wird, ich glaube nicht, dass sich daran jemand stört. Es kann aber sein, dass eines der Zeugnisse zwischen den Zeilen andere Schwachstellen hat.  Hast du die Zeugnisse schon mit der Checkliste (siehe oben) geprüft?

jayson3

  • Gast
Re: Selbstkündigung - 2 Arbeitszeugnisse - Verständnisfrage
« Antwort #3 am: März 21, 2013, 20:16:32 Nachmittag »
hi,
vielen Dank für deinen/ihren Post.

Wenn ich mir das so durchlese und schlussfolgere, heißt das doch im Endeffekt,
dass ich mir das Arbeitszeugnis des Unternehmens "an die Backe schmieren kann",
weil es doch nur zu Missverständnissen führen würde, wenn ich beide zusammen versende oder seh ich das falsch ?

Kurzfassung - bei zukünftigen Bewerbungen brauch ich nur das Zeugnis des PDL mitschicken.
Das Arbeitszeugnis des Unternehmens kann ich vernichten, weil wertlos (es suggeriert ja, dass ich gegangen worden bin und nicht selbst gekündigt habe)

- richtig ?

Jayson4

  • Gast
Re: Selbstkündigung - 2 Arbeitszeugnisse - Verständnisfrage
« Antwort #4 am: März 21, 2013, 20:18:02 Nachmittag »
oder
würde ein ein zukünftiger Personaler schon unterscheiden und richtig einordnen können ?

Mike

  • Gast
Re: Selbstkündigung - 2 Arbeitszeugnisse - Verständnisfrage
« Antwort #5 am: März 21, 2013, 22:08:30 Nachmittag »
Zitat
dass ich mir das Arbeitszeugnis des Unternehmens "an die Backe schmieren kann
Das klingt sehr negativ, so ist es nicht. Zwar erwartet niemand, dass ein Arbeitnehmer zwei Zeugnisse für ein und dieselbe Tätigkeit vorlegt. Aber es schadet nicht, wenn man auch nochmal einen Einblick in die Meinung des Kunden des Personaldienstleisters über dich bekommt -solange das Zeugnis gut ist. Wenn das Zeugnis einen schlechten Eindruck vermittelt, wird es nicht am Beendigungsgrund liegen, der geht ja sowieso aus dem anderen Zeugnis hervor. 

jayson5

  • Gast
Re: Selbstkündigung - 2 Arbeitszeugnisse - Verständnisfrage
« Antwort #6 am: März 22, 2013, 10:58:31 Vormittag »
hi,

vielen Dank für deinen Post.

Ich denke vielleicht viel zu viel darüber nach, aber
ein Personaler könnte ja denken, Unternehmen a wollte ihn nicht mehr (=Arbeitseinsatz beendet)
und deshalb hat der AN bei seinem AG, dem PDL, gekündigt.

jayson6

  • Gast
Re: Selbstkündigung - 2 Arbeitszeugnisse - Verständnisfrage
« Antwort #7 am: März 22, 2013, 12:23:49 Nachmittag »
Und als Nachtrag würde ich gern mal wissen.

Wenn sich das Unternehmen für eine freiwillige Leistung entscheidet,
die Anfertigung des Arbeitszeugnisses, müssen dann nicht alle Fakten, die das Arbeitszeugnis betreffen - also auch der Fakt der Selbstkündigung, enthalten sein?

Denn so ist das doch schon ein wenig wie "Gott"-spielen - auch wenn es von der Gesetzgebung gebilligt wird.

jayson7

  • Gast
Re: Selbstkündigung - 2 Arbeitszeugnisse - Verständnisfrage
« Antwort #8 am: März 22, 2013, 12:25:04 Nachmittag »
deshalb - weil die Freiwilligkeit nun zur Grundlage der Pflicht wird.
Die Pflicht der wahrheitsgemäßen Anfertigung eines Arbeitszeugnisses.


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