Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg (Abschnitt 5) erörtert wird. Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst (hier: Gesamtnote 3).
Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens (siehe auch
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu allen relevanten Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.
In diesem Zeugnis fehlen mit Ausnahme der Leistungszusammenfassung alle (!) relevanten Wertungen. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
-hat es eine Bedeutung daß die Firmengeschichte mit erwähnt wurde? Eine kurze Unternehmensbeschreibung ist nützlich, wenn dadurch Ihr Aufgabengebiet besser eingeschätzt werden kann.
-der letzte Absatz verwirrt mich komplett, es gab keinen Aufhebungsvertrag... ich wurde ohne weitere Komentare gekündigt (da ich noch in der Probezeit war müsse man mir kein Grund angeben) wie deutet man das? Die Formulierung "in gegenseitigem Einvernehmen" verweist auf eine Arbeitgeberkündigung. Ein wirklich einvernehmliches Ausscheiden wird wie folgt beschrieben: "im beiderseitigen besten Einvernehmen".
Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php